Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Sicherheit und Rücksichtnahme

06.10.2016

Wir empfehlen nochmals ein Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern.

Heckenschneiden

Gemeindeverwaltung. Aufgrund von zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung möchten wir Sie nochmals auf das Zurückschneiden von Sträuchern, Hecken und Bäumen entlang der Strassen, des Trottoirs und der Fusswege hinweisen. Die Pflanzen sind auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden (§ 33 Polizeireglement). Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen Ästen und Fahrbahn mindestens 4.50 m und zwischen Ästen und Trottoirs bzw. Fusswegen mindestens 2.50 m betragen muss. Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1.20 m zurückzuschneiden. Sie haben die Gelegenheit, für das anfallende Material unseren Häckseldienst zu beanspruchen. Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Abfallfibel, unter www.arlesheim.ch/de/verwaltung/onlineschalter  oder telefonisch unter 061 706 95 55 (Gemeindeverwaltung).

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen