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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 22.11.2012

23.11.2012

Gemeinderat. An der Gemeindeversammlung vom 22.11.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2012 wird genehmigt und verdankt.
2. Der Vertrag betreffend Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Birstal (KESB) wird genehmigt.
3. Der Finanzplan 2013 - 2017 wird zur Kenntnis genommen.
4. a) Der Voranschlag 2013 wird genehmigt.
    b) Die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StFG) beträgt 45 % der Staatssteuer (wie bisher).
    c) Die Ertrags- und Kapitalsteuern juristischer Personen (§§ 58,3 und 62,1 StFG) betragen; 
        Ertragssteuer: 4 % des Reinertrages (wie bisher)
        Kapitalsteuer: 2,75 ‰ des Kapitals (wie bisher)
   d) Der Feuerwehrpflichtersatz (§ 5 des Feuerwehrreglements) beträgt 7 % des Gemeindesteuerbetrages (wie bisher).

Der Beschluss Nr. 2 untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 23. November 2012.

Das Geschäft «Quartierplan und –reglement „uf der Höchi II“» wurde gemäss § 61 Abs. 3 des Gemeindegesetzes vom Gemeinderat zurückgezogen.

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