Die Gemeindeversammlung vom 18. April 2018 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. November 2017 wird genehmigt.
- Das Reglement über die Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz vom 18. April 2018
wird mit folgendem Zusatz:
§ 5 Rückforderung von Zusatzbeiträgen
3 Zur Vermeidung von Härtefällen kann der Gemeinderat auf die Rückforderung verzichten.
genehmigt und nach Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion Basel-Landschaft
per 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.
- Das Reglement über die Kontrolle der Gas- und Ölfeuerung vom 18. April 2018 wird genehmigt und nach Genehmigung durch die Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft per 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.
Die Beschlüsse 2 und 3 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 18. April 2018.