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Keine Feuer im Siedlungsgebiet

21.05.2015

In letzter Zeit mussten auf der Verwaltung vermehrt Klagen bezüglich offener Feuer im Siedlungsgebiet entgegen genommen werden.

Gemeindeverwaltung. Wir gehen davon aus, dass Schnittgut aus den Gartenanlagen verbrannt wurde. Wir weisen darauf hin, dass es verboten ist, im Siedlungsgebiet offene Feuer zu entfachen. Feuer dürfen nur in dafür vorgesehenen Einrichtungen wie Grills oder Cheminées entfacht werden. Zudem dürfen ausschliesslich naturbelassenes Holz oder Grillkohle verbrannt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Bussen nach dem Umweltschutzgesetz und dessen Verordnung bestraft.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.

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