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Fälligkeit der Steuern

25.09.2014

Wir empfehlen Ihnen, die Gemeindesteuern 2014 bis Ende Oktober zu bezahlen.

Gemeindeverwaltung. Am 31. Oktober 2014 läuft die Frist zur Bezahlung der Gemeindesteuern 2014 ab. Wenn die provisorische Steuerrechnung 2014 fristgerecht bezahlt wird, verrechnen wir keinen Verzugszins, sofern der Restbetrag der definitiven Steuerrechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird. Der Verzugszins beträgt 5%. Sollten Sie für das Jahr 2014 noch keine Vorausrechnung erhalten haben, empfehlen wir, eine Zahlung in Höhe der letzten definitiven Steuerrechnung zu leisten.

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