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Gemeinde erbt

23.07.2015

Arlesheim erbt über 5000 Franken. Das Geld kommt in den Sozialfonds.

Gemeinderat. Im Februar 2011 ist eine Einwohnerin von Arlesheim verstorben. Sie war alleinstehend und hatte keine rechtmässigen Erben. Gemäss Art. 466 ZGB fällt in einem solchen Fall 50% der Erbschaft an die Einwohnergemeinde des letzten Wohnsitzes und 50% an den Kanton.
Die Verstorbene hinterlässt ein Vermögen von CHF 10‘683.64. Arlesheim legt die CHF 5‘341.82 in den Sozialfonds ein, der im Jahre 2013 eigens für solche Zwecke angelegt wurde.


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