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Budgetbegehren

14.06.2018

Eingaben, die im Budget pro 2019 der Einwohnergemeinde berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 25. Juni 2018 schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten

Gemeinderat. Wir bitten alle Personen, Vereine und Organisationen, die ein Budgetbegehren einreichen möchten, diese Frist einzuhalten. Dem Begehren von Vereinen und Organisationen ist die letzte Jahresrechnung beizulegen. Anträge, die nach dem
25. Juni 2018 eingehen, können im Budget 2019 nicht mehr berücksichtigt werden.


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