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Budgetbegehren

26.05.2016

Personen, Vereine und Organisationen, die einen Budgetantrag stellen wollen, müssen diesen bis zum 15. Juni einreichen.

Gemeinderat. Eingaben, die im Budget 2017 der Einwohnergemeinde berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 15. Juni 2016 schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten. Wir bitten alle Personen, Vereine und Organisationen, die ein Budgetbegehren einreichen möchten, diese Frist einzuhalten. Dem Begehren von Vereinen und Organisationen ist die letzte Jahresrechnung beizulegen. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können im Budget 2017 nicht mehr berücksichtigt werden.


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