Die Gemeindeversammlung vom 21. November 2019 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2019 wird genehmigt.
- Der Finanzplan 2020 – 2027 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Parzelle Nr. 442 (Ziegelackerweg) zum Preis von mindestens CHF 2‘130‘000 zu verkaufen.
- Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Parzelle Nr. 121 (Hauptstrasse 13 / Studerhaus) im Baurecht abzugeben.
- 1) Die Gemeindeversammlung bewilligt einen Planungs- und Ausführungskredit für den neuen Gemeindesaal in der Höhe von CHF 9‘370‘000.-.
2) Sie bewilligt einen Planungs- und Ausführungskredit für die Dienstleistungsflächen im Saalbau in der Höhe von CHF 3‘450‘000.-.
3) Sie bewilligt für die Erstellung der Stammparkplätze für den Saal einen Kredit in der Höhe von CHF 800‘000.- (inkl. Landanteil). - Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Fläche für das Wohn-/Dienstleistungsgebäude (Nebengebäude Gemeindesaal) am Stollenrain 17 im Umfang von rund 1‘200 m2 im Baurecht an eine Genossenschaft oder eine Stiftung abzugeben.
- Das Budget 2020 der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
Festsetzung der Gemeindesteuersätze
a) Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StFG):
Steuerfuss: 45 % der Staatssteuer (wie bisher)
b) Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen (§§ 58 Abs. 2 und 62 Abs. 1 StG):
Ertragssteuer, Steuersatz: 4 % des Reinertrages (wie bisher)
Kapitalsteuer, Steuersatz: 0,55 ‰ des Kapitals (kantonale Abstimmung vom 24.11.2019)
Die Beschlüsse Nr. 3, 4, 5 und 6 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt
30 Tage ab dem 21. November 2019.