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Beschlüsse der Gemeindeversammlung

22.06.2018

Die Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. April 2018 wird genehmigt.

2. Für Abfederungsmassnahmen zugunsten der Mitarbeitenden der Gemeinde im Zusammenhang mit der Senkung des Umwandlungssatzes durch die Basellandschaftliche Pensionskasse wird eine einmalige Ausgabe von maximal CHF 1‘900‘000.- genehmigt.

3. Die Jahresrechnung 2017 wird mit einem Mehrertrag von CHF 15‘916‘295.94, der ins Eigenkapital eingelegt wird, und Nettoinvestitionen von CHF 5‘431‘890.02 genehmigt.

4. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2017 wird zur Kenntnis genommen.

5. 1. Die notwendigen Anpassungen der rechtskräftigen Planungen im Quartierplan „Zum weissen Segel“, die Mutation Zonenplan und die Baulinienfestlegung werden genehmigt.

5.2. Der Quartierplan „Schwinbach Süd“ und das dazugehörende Reglement werden gemäss Vorlage genehmigt.

6. Das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 21. Juni 2018 wird genehmigt und nach Genehmigung durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft per 1. Januar 2019 bzw. 1. August 2019 in Kraft gesetzt.

7. Der gemäss § 68 Gemeindegesetz an der Gemeindeversammlung vom 18. April 2018 gestellte Antrag von Sylvia Tschanz-Siegfried wird für nicht erheblich erklärt.

Die Beschlüsse 5 und 6 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 21. Juni 2018.

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