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Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern

09.10.2014

Im Hinblick auf den baldigen Winterdienst, ist es ratsam nochmals die Hecken und Sträucher am Wegrand zu schneiden.


Gemeindeverwaltung. Nutzen Sie die sonnigen Herbsttage, um die Sträucher und Hecken entlang der Strassen, des Trottoirs und der Fusswege auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden (§ 33 Polizeireglement). Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen Ästen und Fahrbahn mindestens 4.50 m und zwischen Ästen und Trottoirs bzw. Fusswegen mindestens 2.50 m betragen muss. Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1.20 m zurückzuschneiden. Sie haben die Gelegenheit, für das anfallende Material unseren Häckseldienst zu beanspruchen. Alle notwendigen Informationen finden Sie unter den Dienstleistungen oder telefonisch unter 061 706 95 55.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit, und sind froh, wenn Sie die Arbeiten bis Ende Oktober erledigen können. Sie unterstützen damit die Mitarbeitenden des Werkhofes beim Einsatz im Winterdienst und tragen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen bei.

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