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Umweltbewusst bauen - weniger Anschlussgebühren zahlen

Gemeinderat. Gestützt auf § 31 Abs. 3 des Wasserreglements bzw. die einschlägige kantonale Rechtsprechung hat der Gemeinderat beschlossen, dass energetische Mehrinvestitionen bei Neu- und Umbauten bei der Berechnung der Anschlussbeiträge für Wasser und Abwasser in Abzug gebracht werden können. Als Eigentümerin oder Eigentümer werden Sie rechtzeitig von der Bauverwaltung aufgefordert, die Belege einzusenden. Die Rechnung für die Anschlussgebühren wird dann entsprechend angepasst.

(Publiziert am 19. Juli 2012)

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