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Anpassung des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft (KRIP) betreffend der "Entwicklungsplanung Leimental - Birseck - Allschwil“

06.03.2014

Die Anpassungsvarianten des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden öffentlich aufgelegt.

Bau- und Umweltschutzdirektion, Kanton BL. Der Anpassungsbedarf für die zu behandelnden Objektblätter des kantonalen Richtplans basiert primär auf der Erarbeitung der Entwicklungsplanung Leimental – Birseck – Allschwil (ELBA), welche in den Jahren von 2010 bis 2013 erfolgte. Im Rahmen der Mitwirkung werden drei verschiedene Anpassungsvarianten des kantonalen Richtplans unterbreitet.
Die Anpassung des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft (KRIP) wird im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.

Auflagezeit: 6. März 2014 bis 2. Juni 2014 während der Bürozeiten
Auflageorte: Tiefbauamt, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, 4. Stock, Zimmer 406 (Sekretariat)
Gemeindeverwaltung Arlesheim (Bauverwaltung)
Internet: http://www.bl.ch/vernehmlassungen
Auskünfte: Tiefbauamt, Tel. 061 552 54 84

Stellungnahmen zur Anpassung des Kantonalen Richtplans können bis zum 2. Juni 2014 schriftlich wie folgt eingereicht werden:
per Post: Tiefbauamt, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal
per Mail: tiefbauamt@bl.ch


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