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Rundschreiben/Einladung an die Gemeindeversammlung vom 9. April 2014

03.04.2014

Am Reglement über die Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tagesstätten sind Änderungen vorgenommen worden.

Gemeinderat. In Anwendung von § 1 Absatz 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements teilt der Gemeinderat folgende Änderungen im Hinblick auf die Gemeindeversammlung vom 9. April 2014 mit:

Reglement über die Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tagesstätten vom 9. April 2014

§ 10 Ausnahmebestimmung
Der Gemeinderat kann ausnahmsweise dauernd pflegebedürftigen Personen, die das ordentliche AHV Alter noch nicht erreicht haben, Beiträge gemäss § 4 zusprechen, wenn diese auf keine entsprechenden Versicherungsleistungen zurückgreifen können.

§ 11 Abs. 1 Zuständigkeit
Die Anträge werden von einer durch den Gemeinderat bestimmten Dienststelle beurteilt.

§ 16 Rechtsschutz
Gegen Beitragsverfügungen kann innert 10 Tagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich und begründet beim Gemeinderat Beschwerde erhoben werden.

Die Erläuterungen zu den Änderungen werden ausnahmsweise an der Gemeindeversammlung vom 9. April 2014 unterbreitet (§ 3 Absatz 2 des Verwaltungs- und Organisationsreglements).

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