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Budgetbegehren: Eingaben bis 30. Juni 2012

Gemeinderat. Eingaben, die im Voranschlag pro 2013 berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens
30. Juni 2012 schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten. Wir bitten alle Personen, Vereine und Organisationen, die ein Budgetbegehren einreichen möchten, diese Frist einzuhalten. Den Begehren von Vereinen und Organisationen ist die letzte Jahresrechnung beizulegen. Begehren, die nach dem 30. Juni 2012 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat dankt im Voraus für die Einhaltung der Eingabefrist.

(Publiziert am 21. Juni 2012)

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