16.05.2012
Gemeindeverwaltung. Die Gemeindekommission der Gemeinde Arlesheim hat am 16. Mai 2012, gestützt auf den eingegangenen Wahlvorschlag, als Gemeindepräsident für die Amtsperiode vom 01.07.2012 bis 30.06.2016, in Stiller Wahl als gewählt erklärt:
Zeller Zanolari Karl-Heinz, bisher
Aufgrund von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 5 der Gemeindeordnung Arlesheim entfällt somit die Urnenwahl.
Ebenfalls am 16. Mai 2012 hat die Gemeindekommission, gestützt auf den eingegangenen Wahlvorschlag, als Bürgergemeindepräsident für die Amtsperiode vom 01.07.2012 bis 30.06.2016, in Stiller Wahl als gewählt erklärt:
Kink Stephan, bisher
Aufgrund von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 3 der Bürgergemeindeord-nung Arlesheim entfällt somit die Urnenwahl.
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser beiden Wahlen sind gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit der amtlichen Publikation beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, 4410 Liestal, einzureichen. Der Post übergebene Einsprachen gelten als rechtzeitig eingegangen, wenn sie den Poststempel des genannten Tages tragen.
(Publiziert am 17. Mai 2012)