01.11.2024
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Wir erinnern daran, dass Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Strassen, der Trottoirs und der Fusswege regelmässig auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden sind (§ 92 des kantonalen Baugesetzes und § 34 des Reglements über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRO) der Gemeinde Arlesheim).
Die festgelegten Abstände von Bäumen und Hecken zum Trottoir und zur Strasse haben ihren Sinn – zum Beispiel können sehbehinderte Menschen durch überhängende Äste verletzt oder beeinträchtigt werden, überwachsene Signalisationstafeln oder Strassenbeleuchtungen können Unfälle begünstigen.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Die Gemeindeverwaltung