02.11.2023
Der Gemeinderat hat im Einverständnis mit den beteiligten Personen entschieden, die Protokolle der Arbeitsgruppe Ortskern und der Ortsbegehung mit Kreisdenkmalpfleger Philippe Allemann auf der Bauverwaltung aufzulegen.
Gemeinderat. Sie können während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Protokolle der Ortskernkommission oder weiterer Behörden sind gemäss §§ 18 Abs. 2 und 21 Gemeindegesetz nicht öffentlich und die Teilnehmenden unterstehen der Schweigepflicht.