19.01.2024
Die Bau- und Verwaltungsgenossenschaft "Wohnstadt" ist Baurechtsnehmerin für die Fläche neben dem Setzwerk.
Der Gemeinderat. Die Gemeindeversammlung vom 21. November 2019 hatte den Gemeinderat ermächtigt, die Fläche für das Wohn- und Dienstleistungsgebäude – ehemals Stollenrain 17 – im Baurecht an eine Genossenschaft oder eine Stiftung abzugeben. Nun konnte der Baurechtsvertrag mit der renommierten Bau- und Verwaltungsgenossenschaft „Wohnstadt“ unterzeichnet werden. Das Wohn- und Dienstleistungsgebäude war als separater Bau im Siegerprojekt des Architekturwettbewerbs zum Saalbau geplant worden. Vorgesehen ist eine Mischung aus ca. 15 Wohnungen und gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss.