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Vorgaben Badhof/Sonnenhof

09.11.2023

Die Vorgaben zur weiteren Bearbeitung der Quatierplanung Badhof/Sonnenhof sind bekannt.

Gemeinderat. An seiner Sitzung vom 24. Oktober 2023 hat sich der Gemeinderat mit den Rückmeldungen, welche zum Schlussbericht des Workshop-Verfahrens vom 25. Mai 2021 im Zusammenhang mit der Projektentwicklung Badhof / Sonnenhof eingegangen sind, befasst.
Zur Erinnerung: das Workshop-Verfahren wurde als qualitätssicherndes Verfahren gewählt, um ein Richtkonzept für den Quartierplan Badhof / Sonnenhof zu erarbeiten. Seit dem Schlussbericht haben zahlreiche Gespräche mit Privatpersonen und Fachbehörden stattgefunden. Der Gemeinderat hat diese Rückmeldungen und die ergänzende Studie zur Parkierung gewürdigt und folgende Vorgaben für die Quartierplanung verabschiedet:

  • a. Bei der Parkierung sollen zu den von der Sonnenhof AG projektierten unterirdischen Parkplätzen die Optionen einer Einstellhallen-Erweiterung um öffentliche bzw. gemeindeeigene Parkplätze und um weitere 10 oberirdische Parkplätze auf der Seite der Badhofwiese geprüft werden. Dabei ist eine Kostenbeteiligung heutiger Dauer- und Drittnutzer abzuklären. Bei Umsetzung beider Optionen bliebe die Anzahl öffentlich verfügbarer Parkplätze gleich.

  • b. Das Verkehrskonzept soll im Quartierplanverfahren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Verkehrsführung und Bebauung sind in jedem Fall aufeinander abzustimmen. Zugleich wird die Verkehrssituation in einem erweiterten Perimeter überprüft.

  • c. Das Bebauungskonzept hat sich in Bezug auf die Volumetrie am Ortskern mit Gebäudehöhen von maximal 13 Metern und zwei Vollgeschossen zu orientieren.

  • d. Die Gebäudehöhe wird am höchsten Schnittpunkt der Fassade mit dem gewachsenen Terrain je Fassade gemessen.

  • e. Die Firsthöhe und Gebäudebreite des Anbaus am Stammgebäude des Sonnenhofs werden so reduziert, dass der Anbau der Volumetrie seines Bestandes entspricht.

  • f. Die Ausformulierung der Gauben wird nochmals überprüft.

  • g. Kommt es an der Stelle der heutigen Badhof-Scheune zu einem Ersatzbau, so ist eine Wohnnutzung und/oder eine öffentliche Nutzung vorzusehen. 

  • h. BIB und ISOS sind im Rahmen der Quartierplanung zu berücksichtigen.


Nächste Schritte

Auf der Grundlage des Workshop-Verfahrens und der vom Gemeinderat beschlossenen Auflagen wird in einem nächsten Schritt ein Entwurf für die Quartierplanvorschriften erarbeitet. Aus heutiger Sicht darf erwartet werden, dass dieser im Sommer 2024 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet werden kann.
Ausführlichere Erläuterungen zum bisherigen Planungsprozess finden Sie auf der Website der Gemeinde www.arlesheim.ch.

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