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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

23.05.2025

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Wir erinnern daran, dass Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Strassen, Trottoirs und Fusswege regelmässig auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden sind (§ 92 des kantonalen Baugesetzes und § 34 des Reglements über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRO) der Gemeinde Arlesheim).

Die festgelegten Abstände von Bäumen und Hecken zum Trottoir und zur Strasse haben ihren Sinn – zum Beispiel können sehbehinderte Menschen durch überhängende Äste verletzt oder beeinträchtigt werden, überwachsene Signalisationstafeln oder Strassenbeleuchtungen können Unfälle begünstigen.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass bis Ende Juli noch Brut- und Setzzeit ist. Insofern muss beim Baum- und Heckenschneiden auf evtl. nistende Vögel oder andere Kleintiere Rücksicht genommen werden.
Wir bitten Haus- und Gartenbesitzerinnen und -besitzer, ihre Bäume und Hecken auf die genannten Masse zurückzuschneiden und danken für die gewissenhafte und regelmässige Erledigung dieser Pflegearbeiten.
Sie haben die Gelegenheit, für das anfallende Material unseren Häckseldienst zu beanspruchen. Sie können den Häckseldienst online anfordern oder per Telefon 061 706 95 55.

Die Gemeindeverwaltung

Hecken zurückschneiden
Hecken zurückschneiden

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