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Vergütungs- und Verzugszinsen 2025

16.01.2025

Die Höhe der Zinsen wurde durch den Gemeinderat Anfang Januar beschlossen.

Die Gemeindesteuern 2025 werden am 30. September 2025 zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. Januar 2025 den Vergütungszins für das Jahr 2025 auf 0.3 % und den Verzugszins auf 6 % festgelegt.
Die Vorausrechnungen für die Steuern 2025 werden Sie Ende Januar 2025 erhalten. Wer die Steuern gemäss der Vorausrechnung fristgerecht begleicht, bezahlt keinen Verzugszins. Wie an der Gemeindeversammlung vom 18. September 2025 beschlossen, werden in den Jahren 2025 bis und mit 2027 die Verzugszinsen erst ab dem 31. Oktober fällig.
Auf Steuerbeträge, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins gewährt. Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr sowie auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt.
Wenn Sie Teilzahlungen wünschen, stellen wir Ihnen gern weitere Einzahlungsscheine zu. Sie können diese telefonisch (061 706 95 55) oder via E-Mail anfordern.

Die Gemeindeverwaltung

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