23.07.2025
Sie wurden durch den Regierungsrat abgewiesen.
Am 8. Februar 2024 hat die Gemeindeversammlung die Teilzonenvorschriften Siedlung Ortskern angenommen. Dazu sind innerhalb der gesetzlichen Referendumsfrist beim Regierungsrat fünf Stimmrechtsbeschwerden eingegangen.
Der Regierungsrat hat alle Beschwerden abgewiesen, soweit er darauf eingetreten ist. Zwei der Stimmrechtsbeschwerden wurden ans Kantonsgericht weitergezogen.
Am 20. Juni 2024 hat die Gemeindeversammlung den Bau- und Strassenlinienplan Ortskern angenommen. Dazu ist innerhalb der gesetzlichen Referendumsfrist beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingegangen.
Der Regierungsrat hat auch diese Beschwerde abgewiesen, soweit er darauf eingetreten ist. Die Stimmrechtsbeschwerde wurde ans Kantonsgericht weitergezogen.
Der Gemeinderat