13.08.2025
Fälligkeitstermins der Gemeindesteuern
Wir erinnern Sie an die Änderung des Fälligkeitstermins der Gemeindesteuern. Diese sind bis zum 30. September des jeweiligen Steuerjahres zur Zahlung fällig, auch wenn keine Veranlagung vorliegt.
Dieser Termin wurde an der Gemeindeversammlung vom 18. September 2024 mit der Teilrevision des Steuerreglements beschlossen, das seit 1. Januar 2025 in Kraft ist.
Um die Änderung abzufedern, wurde an dieser Gemeindeversammlung auch eine Übergangsbestimmung beschlossen. Diese sieht vor, dass in den Jahren 2025 bis und mit 2027 die Verzugszinsen erst ab dem 31. Oktober fällig werden.
Die Gemeindeverwaltung