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Aus dem Projekt «Hochwasserschutz Dorf und Erneuerung Ermitagestrasse»

17.09.2025

Beitrag Nr. 9: Was spricht für einen offenen Bach?

Im letzten Wochenblatt haben wir über den Hochwasserschutz berichtet und die Notwendigkeit, dafür ein grosses Rohr unter der Ermitagestrasse zu verlegen. Der Gemeinderat schlägt zudem vor, den Dorfbach von der Ermitage bis zu den Tramgleisen offen zu führen. Erst wenn die Wassermenge – zum Beispiel bei Starkregen – ein bestimmtes Mass übersteigt, wird das überschüssige Wasser durch das Hochwasserrohr unter der Strasse abgeleitet.
Wasser gilt als «Quell des Lebens», insofern darf man ein fliessendes Gewässer durchaus als Lebensader bezeichnen. Stellen Sie sich die Atmosphäre vor, wenn eine solche Lebensader das Dorf belebt! Der geplante Bach vermag auch verschiedenen Pflanzen und Tieren Lebensraum zu schaffen. Zudem beeinflussen offene Gewässer das Mikroklima in der Umgebung positiv. Seit der angenommenen Volksinitiative «Lebendiges Wasser» und der Anpassung der Bundesgesetze 2011 müssen Bäche in der Schweiz renaturiert werden, um ihre natürliche Funktion wieder herzustellen. Werden eingedolte Gewässer vergrössert oder umgelegt, dann müssen diese grundsätzlich offengelegt bzw. ausgedolt werden, sofern dies möglich und verhältnismässig ist.
Der Gemeinderat hat sich für einen offenen Bach ausgesprochen. Damit erfüllt er einerseits die erwähnten rechtlichen Vorgaben. Anderseits nimmt er auch die Eingabe der Schulkinder ernst, welche sich im Rahmen eines partizipativen Schulprojektes eindeutig für einen offenen Bach im Dorf ausgesprochen haben. Mittlerweile sind die Kinder aus dem damaligen Projekt Teenager und fragen sich, wann endlich der Bach im Dorf wieder sichtbar ist.
Der Wunsch nach der Offenlegung des Baches wurde 2017/18 auch in den damaligen Ortskernkonferenzen genannt.
Mit dem offenen Bach sollen das Dorf und die Ermitagestrasse aufgewertet werden. Der Dorfbach soll wieder erlebbar werden – für Jung und Alt.
An der Gemeindeversammlung vom 25. September geht es im Traktandum 4 unter anderem um den Planungskredit für den Hochwasserschutz im oben beschriebenen Bereich von der Ermitagestrasse bis zum Bachtelengraben.

Die Gemeindeverwaltung

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