11.09.2025
Donnerstag 25. September
Am Donnerstag, 25. September 2025, findet um 19.30 Uhr im Setzwerk die nächste Gemeindeversammlung statt, zu der wir die Arlesheimer Bevölkerung herzlich einladen.
Traktanden und Anträge
Nach der Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 geht es um zwei Quartierplanungen. Das Traktandum 2 thematisiert die Quartierplanung Kirschweg. Mit dieser wird die Umsetzung der Zone mit Quartierplanpflicht «Stollenrain I» abgeschlossen.
Antrag: Der Quartierplan Kirschweg und das dazugehörende Reglement werden genehmigt.
Im Traktandum 3 geht es um die Quartierplanung Neu Arlesheim SUED. Damit wird die Quartierplanpflicht für die Parzellen Nr. 1147, 4249, 1506 umgesetzt.
Antrag: Der Quartierplan Neu Arlesheim SUED und das dazugehörende Reglement werden gemäss Vorlage genehmigt.
Das Traktandum 4 thematisiert den Planungskredit für das Projekt «Hochwasserschutz Dorf
und Aufwertung Ermitagestrasse». Zu diesem Thema haben wir am 29. August und 3. September je eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Ausserdem haben wir in einer Textreihe im Wochenblatt verschiedene Inhalte dieses Projekts genauer erläutert.
Antrag: Die Gemeindeversammlung genehmigt den Planungskredit für das Projekt «Hochwasserschutz
Dorf und Aufwertung Ermitagestrasse» in Höhe von 760’000 Franken.
Die Totalrevision Personal- und Entschädigungsreglement ist Gegenstand des Traktandums 5. Das Personalreglement stammt aus dem Jahr 2001, mit einer Anpassung im Jahr 2015. Seit dieser Zeit hat sich das gesellschaftliche Umfeld stark gewandelt
Antrag: Das Personal- und Entschädigungsreglement wird gemäss Beilage genehmigt und tritt nach Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft am 1. Januar 2026 in Kraft.
Alle Unterlagen zu diesen Traktanden können auf der Gemeindewebsite eingesehen werden.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme an der Gemeindeversammlung und einen konstruktiven Austausch.
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung