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25.10.2018
Der Gemeinderat erlässt eine Planungszone über mehrere Parzellen im historischen Ortskern.
Gemeinderat. Gestützt auf § 53 Raumplanungs- und Baugesetz Basel-Landschaft (RBG BL) erlässt der Gemeinderat Arlesheim über die Parzellen-Nr. 11,12, 26, 114, 115, 116, 1447 und 1635 Grundbuch Arlesheim eine Planungszone, zur Sicherung der möglicherweise angestrebten zukünftigen Regelung im Quartierplan, im historischen Ortskern nur noch zweigeschossige Bauten zuzulassen. Die Planungszone wird auf den genannten Grundstücken für die Dauer der Planungszone im Grundbuch zur Anmerkung angemeldet. Innerhalb der Planungszone zulässig sind nur noch zweigeschossige Bauten. Alle zu wider laufenden baulichen Eingriffe sind unzulässig. Die Planungszone gemäss § 53 RBG BL für die oben genannten Grundstücke in der Gemeinde Arlesheim gilt ab Datum der Publikation der gemeinderätlichen Verfügung der Planungszone im Amtsblatt für maximal 5 Jahre (unter Anrechnung der Dauer einer allfälligen Bausperre) bzw. bis zum früheren rechtskräftigen regierungsrätlichen Genehmigungsbeschluss über den Quartierplan bzw. bis zum früheren rechtskräftigen Beschluss der Einwohnergemeinde Arlesheim, diesen Quartierplan nicht zu erlassen.
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