| Kompost_Betriebskonzept Gemeinschaftskompostanlagen Kompost_Engerlinge im Kompost Kompost_Finanzierung und Einrichtung Kompost_Holzasche Kompost_Holzhäcksel Kompost_Kraut oder Unkraut Kompost_Kurzanleitung zum Kompostieren Kompost_Laubverwertung Kompost_Mist von Pflanzenfressern Kompost_Pflegeservice Kompost_Pro und Kontra_Kompostsäckli Kompost_Rasenschnitt richtig verwenden Kompost_Reifekompost für Topf und Garten Kompost_Salattest im Glas Kompost_Verwendung von Kompost Kompost_was kann kompostiert werden
| | Gartenabfälle
Häckseldienst
Kompostierung bringts
Amt für Umweltschutz und Energie
Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft
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 Folgende Bescheinigungen können am Schalter der Einwohnerdienste kostenlos abgeholt werden: Für die Zustellung per Post werden gemäss §16 der Verordnung über die Gebühren der Einwohnerdienste vom 23.06.2015 CHF 20.-- erhoben.
Ein Handlungsfähigkeitszeugnis stellt Ihnen die KESB Birstal aus.
Einen Strafregisterauszug können Sie über diesen Link online erfassen und bestellen. Personen ohne Internetzugang können den Antrag am Postschalter (Die Schweizerische Post) stellen.
Für Fragen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Einwohnerdienste.
| | | Wohnsitzbescheinigung
Heimatausweis
Lebensbescheinigung (muss jeweils persönlich abgeholt werden)
Handlungsfähigkeitszeugnis beim KESB Birstal
Strafregister - Bestellvorgang
Strafregister Antrag am Postschalter
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 | | | https://www.bgarlesheim.ch/de/
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 Die Gemeindesteuern können Sie per Vorauszahlung in Raten bezahlen.
- Bitte verwenden Sie für die Einzahlung der Gemeindesteuern die von uns vorgedruckten Einzahlungsscheine.
- Wenn Sie noch keine Vorausrechnung erhalten haben oder wenn Sie mehrere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese mit dem Formular Einzahlungsscheine online bestellen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Rechnungswesen. | | | /de/verwaltung/formulare/bestellung-einzahlungsscheine.php
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 Personen, welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämie.
Informationen und Antragsformulare finden Sie unter Prämienverbilligung bei der Sozialversicherungsanstalt Baselland, Hauptstrasse 109, 4102 Binningen. | | | Individuelle Prämienverbilligung
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| Anmeldung zum Aufenthalt in Heimen in Arlesheim Beiträge an Tages- und Nachtstätten Antragsformular Beiträge an die Pflege zu Hause Antragsformular Beiträge an die Pflege zu Hause und den Besuch von Tages- und Nachtstätten_Reglement Familienergänzende Kinderbetreuung - Reglement Familienergänzende Kinderbetreuung - Verordnung Kinder- und Jugendzahnpflege Reglement Mietzinsbeiträge - Checkliste Antragsteller Mietzinsbeiträge - Gesuch Mietzinsbeiträge-Merkblatt Mietzinsbeiträge-Reglement Musikschule-Reglement Sozialfondsreglement - Richtlinien Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz -Reglement
| | Familien- und Jugendberatung: Familien- und Jugendberatung Birseck
Kinder- und Jugendzahnpflege: Reglement siehe unter Dokumente
Sozialhilfeleistungen, weiterführende Informationen: Sozialberatung
Mietzinsbeiträge: Gesellschaft und Soziales, Reglement siehe unter Dokumente
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter
Pflege zu Hause: siehe Dokumente, Spitex-Arlesheim
Krankenkassen-Prämienverbilligung
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| | | /de/umwelt--natur--energie/foerderbeitraege.php
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 Sie haben die Möglichkeit, den Grabunterhalt selber zu besorgen, einer Gärtnerei Ihrer Wahl oder der Friedhofgärtnerei in Auftrag zu geben.
Mit einem Auftrag betreffend Grabunterhalt können Sie die Grabpflege für die gesamte Nutzungsdauer an die Gemeinde übertragen.
Für Fragen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Einwohnerdienste.
| Bestattungs- und Friedhofreglement Bestattungs- und Friedhofreglement (Verordnung)
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 Der Tod eines nahestehenden Menschen ist mit einem schmerzhaften Abschied verbunden. Wir sind für Sie da. Meldung des Todesfalles an die Einwohnerdienste (Telefonnummer: 061 706 95 55).
Bitte melden Sie den Todesfall innert zwei Tagen. An Wochenenden und Feiertagen ist der Todesfall am darauffolgenden Arbeitstag zu melden. Für eine telefonische Terminvereinbarung erreichen Sie uns wie folgt:
Montag - Freitag (vormittags) | 08.00 - 11.30 Uhr | Montag, Mittwoch, Donnerstag (nachmittags) | 14.00 - 16.30 Uhr | Dienstag (Nachmittag) | 14.00 - 18.00 Uhr | Freitag (Nachmittag) | 13.30 - 16.00 Uhr |
Für allfällige Pikettleistungen an Feiertagen bitte die Meldung auf dem Telefonbeantworter abhören. Weitere Informationen entnehmen Sie dem unten aufgeführten Merkblatt Todesfall und Bestattung.
Links | Bestattung: Anordnung Bestattung: Merkblatt Todesfall und Bestattung Bestattungs- und Friedhofreglement Bestattungs- und Friedhofreglement (Verordnung) Friedhof: Bepflanzung Erdbestattung Friedhof: Bepflanzung Urnengrab
| | Gesetz über das Begräbniswesen
weitere, nützliche Hinweise
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 Gemäss § 3 Registerharmonisierungsgesetz vom 23. Juni 2006 (RHG, SR 431.02) sind Aufenthaltsgemeinden diejenigen Gemeinden, in der sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält. Der Aufenthalt zum Zweck des Besuchs einer Lehranstalt oder Schule und die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt begründen eine Aufenthaltsgemeinde. Falls die obige Beschreibung auf Sie zutrifft, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Beginn Ihres Aufenthalts bei uns in den Einwohnerdiensten als Aufenthalter/in anmelden. Bitte bringen oder senden Sie uns folgende Unterlagen: - Ausgefüllter Fragebogen (siehe unten)
- Heimatausweis der Niederlassungsgemeinde
- Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
- Dokumente die den Aufenthalt begründen
Sobald wir die Unterlagen erhalten haben, werden wir diese prüfen. Erachten wir die uns eingereichten Unterlagen nicht als genügende Beweise für Ihren Lebensmittelpunkt ausserhalb der Gemeinde Arlesheim, werden Sie nochmals Gelegenheit erhalten, sich innert 14 Tagen selbst zur Niederlassung anzumelden. Für Fragen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Einwohnerdienste. | Fragebogen Aufenthalt
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 Wenn Sie nach Arlesheim ziehen, melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten an. Vor der Anmeldung in Arlesheim, melden Sie sich bitte in Ihrem jetzigen Wohnort ab.
Bitte bringen Sie die entsprechenden, unten ausgeführten Unterlagen für die Anmeldung mit. Auf dem Formular (siehe unten) für die Datenerhebung im Einwohnerregister finden Sie alle Daten, die erfasst werden müssen. Sie können dieses Formular bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen. CH-Staatsangehörige und EU/EFTA Staatsangehörige (Zuzug innerhalb der Schweiz) und Drittstaatangehörige (Zuzug innerhalb Kanton BL) - Identitätskarte oder Pass
- Heimatschein (falls vorhanden)
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Abmeldebescheinigung
- Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
- Ausländerausweis (EU/EFTA-Staatsangehörige)
- 1 Passfoto (EU/EFTA- Staatsangehörige, nur wenn Zuzug aus einem anderen Kanton)
EU/EFTA-Staatsangehörige (Zuzug aus dem Ausland) - Identitätskarte oder Pass
- 2 Passfotos (Kinder: ab 2 Jahren)
- Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung
- Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
- Ausgefülltes Gesuchsformular für nicht erwerbstätige EU/EFTA-Bürger
Drittstaatangehörige (Zuzug aus dem Ausland oder einem andern Kanton) - Pass
- 1 Passfoto (Kinder: ab 2 Jahren)
- Kopie der Ermächtigung zur Visumerteilung (Zuzug aus dem Ausland)
- Ausländerausweis (falls vorhanden)
- Für den Kantonswechsel muss ein Gesuch an das Amt für Migration BL gesandt werden
Abmeldung Wenn Sie von Arlesheim wegziehen, melden Sie sich bitte persönlich oder schriftlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten ab. Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen: - Identitätsausweis
- Wegzugadresse
- Wegzugsdatum
- bei schriftlicher Abmeldung: Unterschriebenes Abmeldungsschreiben (siehe Dokumente)
Links | Abmeldung Einwohnerregister Anmeldung Einwohnerregister
| | Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG)
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz AUG)
Anmelde- und Registergesetz (ARG)
Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV)
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 Bei Aufgabe einer Mietwohnung besteht sowohl für den Vermieter, wie auch für den ausziehenden Mieter, die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsabnahme zu verlangen. Die Aufforderung für die Wohnungsabnahme ist mindestens 2 Wochen vor dem Auszug bei der Gemeindepolizei telefonisch zu beantragen.
Folgende Punkte sind zu beachten: - Die Abnahme ist kostenpflichtig und muss durch diejenige Partei bezahlt werden, welche die Abnahme wünscht.
- Die Wohnung muss geräumt sein. Grundsätzlich erfolgt im Anschluss an die Abnahme die Schlüsselabgabe.
- Es wird ein Abnahmeprotokoll über den Zustand der Wohnung erstellt. Offensichtliche Mängel werden notiert.
- Beide Parteien erhalten eine Kopie des Abnahmeprotokolls.
Die Kosten für die Wohnungsabnahme betragen Fr. 100.-- für die erste Stunde. Darüber hinaus Fr. 25.-- für jede angebrochene Viertelstunde.
Links Mieterinnen- und Mieterverband Baselland Hauseigentümerverband Baselland
| | | Mieterinnen- und Mieterverband Baselland
Hauseigentümerverband Baselland
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| | | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/pass-und-patentburo/pass Bitte beachten Sie die Fotomustertafel
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| /wAssets/docs/20210329_Kommunales_Hochhauskonzept_der_Gemeinde_Arlesheim.pdf
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 Das Anbringen von Reklamen auf öffentlichem und privatem Grund ist bewilligungspflichtig. | Reklamegesuch Reklamereglement Reklamereglement: Gebührenordnung
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 Für Neubauten oder neu anzuschliessende Objekte an der öffentlichen Kanalisation muss ein Kanalisationsanschlussgesuch an die Gemeinde gestellt werden.
Für Änderungen an bestehenden Hauskanalisationen, insbesondere ausserhalb des Gebäudegrundrisses, ist ebenfalls ein Kanalisationsanschlussgesuch an die Gemeinde zu stellen.
Vorgehen
Ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuch für die vorgesehenen Neubauten / Aenderungen oder Instandsetzungsmassnahmen mit allen Beilagen an die Bauverwaltung, Tiefbau, Herr R. Dietwiler, richten.
Nach Prüfung des Gesuches durch die Bauverwaltung und Bewilligung durch den Gemeinderat wird Ihnen der Entscheid durch die Bauverwaltung oder das Bauinspektorat mitgeteilt. Kanalisationsanschlüsse sind gebührenpflichtig.
Für Fragen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung, Tiefbau. | Aufgrabungsgesuch Kanalisationsreglement
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 Der amtliche Pilzkontrolleur der Gemeinde Arlesheim ist:
Kurt Minder, 061 701 39 69 (18.00 - 19.00 Uhr)
Kontrollen sind nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.
Eine Liste der amtlichen Pilzkontrolleure finden Sie hier. | Pilzbuch von Kurt Minder Pilzstatistik 2016 Pilzstatistik 2017 Pilzstatistik 2018 Pilzstatistik 2019
| | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/lebensmittelsicherheit-und-veterinarwesen/Lebensmittelsicherheit/pilzkontrolle
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 Für Neubauten oder neu anzuschliessende Objekte an der öffentlichen Wasserversorgung muss ein Wasseranschlussgesuch an die Gemeinde gestellt werden.
Vorgehen:
Ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuch für die vorgesehenen Neubauten bzw. Neuanschlüssen mit allen Beilagen an die Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau senden.
Nach Prüfung des Gesuches durch die Bauverwaltung und Bewilligung durch den Gemeinderat, wird Ihnen der Entscheid durch die Bauverwaltung oder das Bauinspektorat mitgeteilt. Wasseranschlüsse sind gebührenpflichtig. Für Fragen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung, Tiefbau. | Aufgrabungsgesuch Wasserreglement Wasserreglement_Anhang
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 Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde sondern direkt beim RAV in Münchenstein (061 552 05 40).
Bitte melden Sie sich persönlich innert eines Arbeitstages beim RAV. Folgende Unterlagen werden benötigt: - Personalausweis (ID oder Pass)
- Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungs-ausweis
- Ausländerausweis (Nur für ausländische Personen)
Beachten Sie auch die unten aufgeführten Links. Links - KIGA Kantonales Amt für Industrie Gewerbe und Arbeit, Bahnhofstrasse 32, 4132 Pratteln
- RAV Regionales Arbeitsvermittlungszentrum, Grabenackerstrasse 8 b, 4142 Münchenstein
| | | KIGA Kantonales Amt für Industrie Gewerbe und Arbeit, Bahnhofstrasse 32, 4132 Pratteln
RAV Regionales Arbeitsvermittlungszentrum, Grabenackerstrasse 8 b, 4142 Münchenstein
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 Die Gemeinde führt im Auftrag der Sozialversicherungsanstalt Baselland die AHV-Zweigstelle Arlesheim. Sie können bei uns Formulare und Merkblätter beziehen. Wir überprüfen die ausgefüllten Formulare auf Vollständigkeit und leiten diese an die Sozialversicherungsanstalt Baselland weiter.
Formulare und weitere Informationen finden Sie unter www.sva-bl.ch.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
| | | https://www.sva-bl.ch/de/
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 Das Aufhängen von Plakaten ist bewilligungspflichtig.
Grundsätzlich ist es erlaubt, mit dem Einverständnis der GrundeigentümerInnen, zum Beispiel in Ladengeschäften etc., Werbeplakate anzubringen. Zu Beachten sind dennoch die gesetzlichen Vorschriften wie das Reglement über Reklameeinrichtungen und auch entsprechender Artikel im Polizeireglement.
Wildes Plakatieren an öffentlichen Einrichtungen ist verboten und die Urheber haben mit Strafverfolgung zu rechnen. Zusätzlich wird das Entfernen widerrechtlich angebrachter Plakate und das Wiederinstandstellen der beschädigten Flächen den Verursachern in Rechnung gestellt.
Allgemeine Ausküfte über den regulären Plakataushang erteilt der Ordnungsdienst. Auskunft über den Aushang von politischen Plakaten erteilt der Leiter der Gemeindeverwaltung. | Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRO) Reklamereglement
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| Gelegenheitswirtschaft in der Burg Reichenstein - Bewilligung Gelegenheitswirtschaftsgesuch Rauchfreie Baselbieter Gastrobetriebe - Merkblatt Verordnung über die Benutzung und Gebühren für die Allmend, gemeindeeigene Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen sowie über die Bewilligung von Gelegenheitswirtschaften und Freinachtbewilligungen
| | Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und den Sontagsverkauf (Ruhetagsgesetz, RTG) (SGS 547)
Verordnung über die öffentlichen Ruhetage und Sonntagsverkauf (Ruhetagsverordnung, RTV) (SGS 547.11
Gastgewerbegesetz (SGS 540)
Verordnung zum Gastgewerbegesetz (SGS 540.11)
Pass- und Patentbüro
Bewilligungen
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 Bitte beachten Sie untenstehenden Hinweis! Auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen Bruggweg, Gemeindeverwaltung und Badhof besteht die Möglichkeit für die Parkplätze Bruggweg und Badhof, eine Parkkarte für Fr. 40.-- pro Monat zu beziehen. Die Parkkarte dient zur Zahlungserleichterung. Sie gewährt keinen Anspruch auf einen reservierten oder freien Parkplatz.
Bezugsberechtigung gestützt auf die Verordnung
- Unter Verwendung der öffentlichen Verkehrsmittel - falls der Arbeitsweg mehr als 30 Minuten beträgt.
- Aus gesundheitlichen Gründen (Arztzeugnis beilegen)
- Bei Benutzung durch eine Fahrgemeinschaft (Carpool)
Vorgehen
- Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag (siehe unter Dokumente) mit Beilage bei der Gemeindepolizei einreichen.
Nach Prüfung des Gesuches und sofern genügend freie Parkplätze zur Verfügung stehen, erhalten Sie von der Gemeindepolizei die Aufforderung, die Parkkarte am Schalter der Einwohnerkontrolle zu beziehen.
Zur Zeit können für die Parkplätze Bruggweg und Badhof keine weiteren Parkkarten mehr ausgestellt werden. Da sämtlich verfügbaren Plätze belegt sind und eine genügende Anzahl von Parkplätzen für Kurzparkierer zur Verfügung stehen müssen ist davon auszugehen, dass bis auf weiteres keine Bewilligungen mehr erteilt werden können. Allfällige Interessenten können sich auf einer Warteliste eintragen lassen.
| Antrag für eine Dauerparkkarte auf den PP Bruggweg, Badhof oder Gerenmatt Parkplätze Bruggweg, Gemeindeverwaltung und Badhof
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 Amtlicher Feuerungskontrolleur: | Mario Henz | Telefon: | 061 706 95 82 | Natel: | 079 622 92 53 |
Die regelmässige Kontrolle Ihrer Öl- oder Gasheizung ist ein wichtiger Beitrag zur Luftqualität. Denn nur wer sauber und sparsam heizt, hilft mit vor schädlicher Luftverun-reinigung zu schützen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten. Der Bund hat deshalb in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) lufthygienische und energetische Anforderungen festgelegt. Mit einer regelmässigen Feuerungskontrolle wird gewährleistet, dass Öl- und Gasfeuerungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Gemeindeversammlung vom 18. April 2018 hat das neue Reglement über die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen genehmigt. Dadurch wurde die Basis gelegt für die Liberalisierung der Feuerungskontrolle. Alle, die eine mess-pflichtige Heizung besitzen, haben fortan die Möglichkeit zu wählen, wer die periodische Kontrolle durchführt. Die Gemeinde Arlesheim informiert die AnlagebesitzerIn, wann die Kontrolle fällig ist (in der Regel alle zwei Jahre). Detaillierte Angaben zum Vorgehen finden Sie auf dem Merkblatt (siehe unten). Angaben zu den Gebühren/Kosten finden Sie ebenfalls auf dem Merkblatt und in der Verordnung.
| Feuerungskontrolle Merkblatt Feuerungskontrolle Messberechtigte Firmen Feuerungskontrolle Übersichtskarte Gebiete Reglement über die Öl- und Gasfeuerung Verordnung über die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerung
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 Unter Allmend werden alle Strassen, Plätze und Wege verstanden, die gemäss Grundbuch im Eigentum der Gemeinde sind. Dazu gehört auch der darüber befindliche Luftraum.
Die Nutzung der Allmend ist bewilligungspflichtig: - für Anlässe, Informationsstände, etc.
- für das Einrichten und Abstellen von Bauinstallationen, Mulden, etc.
Für eine Allmendbewilligung für Bauinstallationen wenden Sie sich bitte an die Gemeindepolizei, für die übrigen Allmendbewilligungen an das Sekretariat Bauverwaltung.
Benötigen Sie zum Zügeln Parkverbotssignale wenden Sie sich bitte frühzeitig an den Werkhof.
| Allmendbenutzung, Weisung Allmendgesuch für Baustellen Allmendgesuch für Veranstaltungen
| | |
 Für Informationen wenden Sie sich an: Gemeindeverwaltung Arlesheim
Sekretariat Bauverwaltung
Domplatz 8
4144 Arlesheim Telefon: +41 61 706 95 50
Telefax: +41 61 706 95 43
E-Mail: bauverwaltung(at)arlesheim.bl.ch weiterführende Informationen finden Sie in den folgenden Rubriken: | | | /de/abfallwirtschaft/abfallkalender/index.php Häckseldienst
Kompostberatung
Umwelt
|
| Baugesuch - Merkblatt Attikageschoss Baugesuch - Merkblatt Grünflächenziffer und Bäume Baugesuch- Wegleitung Grenzabstände für Grünhecken, Bäume, Einfriedigungen, Stützmauern und Gartengestaltung- Merkblatt
| | /de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=93 https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bau-und-umweltschutzdirektion/bauinspektorat/formulare/wegleitungen-formulare-meldekarten Bauinspektorat des Kantons Basellandschaft
Kantonale Bauvorschriften: Gesetzliche Grundlagen
Kommunale Bauvorschriften: Reglemente, Pläne
Jermann Ingenieure und Geometer, Arlesheim
Zonenplan Arlesheim
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| | | https://www.arlesheim.ch/de/verwaltung/formulare/Budgeteingabe.php
|
 Die Gemeindeverwaltung Arlesheim bietet Einwohnerinnen und Einwohnern vier unpersönliche Tageskarten der SBB an. Weitere Infos finden Sie hier. | | | https://www.egovcenter.ch/arlesheim/de/gareservation/
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 Wenn Sie eine Bestätigung der Personalien für das Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- oder Fürerausweises resp. für den Umschrieb eines ausländischen Führerausweises benötigen, können Sie das Gesuch mit allen nötigen Unterlagen bei den Eiwohnerdiensten abgeben. Die Einwohnerdienste senden das Gesuch an die Motorfahrzeugkontrolle BL weiter. Für Fragen betreffend Lernfahr- oder Führerausweise wenden Sie sich bitte an die Motorfahrzeugkontrolle BL 061 552 00 00 Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baselland.ch/Motorfahrzeugkontrolle.273487.0.html | | | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/motorfahrzeugkontrolle
|
 | Feuerwehrreglement Feuerwehrreglement Verordnung
| | http://www.feuerwehr-arlesheim.ch
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 Für eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift müssen Sie persönlich mit einem gültigen Identitätsausweis am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen. Die Beglaubigung kostet CHF 20.--
Für eine beglaubigte Fotokopie müssen Sie das Originaldokument mitbringen. Preis: CHF 10.--. Die Gebühren sind unter §17 der Verordnung über die Gebühren der Einwohnerdienste vom 23.06.2015 festgehalten.
Beglaubigungen können auch bei der Landeskanzlei oder einem Notar Ihrer Wahl gemacht werden.
Für weitere Auskünfte oder Fragen wenden Sie sich an die Einwohnerdienste. | | | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/besondere-behorden/landeskanzlei
|
 Jeder in der Gemeinde gehaltene Hund, der älter als 4 Monate ist, muss innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Dazu benötigen Sie: - Tierpass oder Impfausweis
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. CHF 3 Mio. je Unfallereignis)
- Bestätigung über erfolgte Implantation des Mikrochip inkl. Chip-Nummer
- CHF 50.-- für einmalige Einschreibgebühr inkl. Hundezeichen
- CHF 120.-- bei Neuerwerb des Hundes
Die Hundegebühren werden jährlich in Rechnung gestellt.
Für Fragen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Einwohnerdienste.
Links
| /wAssets/docs/Anmeldung-Hund.pdf Hundereglement Hundereglement Anhang
| | Gesetz über das Halten von Hunden
Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde
Hundefachstelle BL
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 Gemäss § 7 Abs. 1 des kantonalen Anmeldungs- und Registergesetzes vom 19. Juni 2008 (ARG, SGS 111) haben Personen, die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt bzw. seit der Aufnahme mitzuteilen. Ebenso ist die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen zu melden. Sie können die Meldung mit unten aufgeführten Formular oder online über folgenden Link vornehmen: https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/ Link | Anmeldung zum Aufenthalt in Heimen in Arlesheim Mieterwechsel /Drittmeldepflicht der Liegenschaftsverwaltung
| | Anmelde- und Registergesetz (ARG)
Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV)
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 Ab ½ m³ verholzte Gartenabfälle bis 15 cm Durchmesser und mindestens 80 cm lang, ohne Störstoffe (Steine, Schnüre, Drähte usw.) und gegen Anmeldung. Nicht gehäckselt werden kurzes, dürres Material, Gartenabfälle wie Sonnenblumen, Unkraut, Grüngut mit Dornen, keine Wurzelballen!
Der Häckseldienst kann bis zum Mittwoch vorher bei der Gemeindeverwaltung, Telefon 061 706 95 55, angemeldet werden. Das Häckselgut ist geordnet und von der Strasse her gut greifbar auf privatem Areal bereitzulegen. Das gehäckselte Material wird nicht abgeführt, sondern muss zurückgenommen und selber verwertet werden. Es eignet sich zum Kompostieren oder Abdecken von Gartenwegen. Die ersten 20 Minuten des Häckseldienstes sind gratis. Jede weiteren angebrochenen 10 Minuten werden mit je CHF 30.- verrechnet. | | | /de/verwaltung/formulare/anmeldung-haeckseldienst.php
|
 Informationen betreffend der Bekanntgabe von Einwohnerregisterdaten und Sperrecht erhalten Sie auf dem unten aufgeführten Informationsblatt. Das Formular für die Sperrung Ihrer Daten ist ebenfalls unten aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier. | Datensperre /Datenschutz Information Datensperre Formular
| | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/besondere-behorden/datenschutz
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| | | /de/verwaltung/formulare/ratenzahlungen.php https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/steuerverwaltung/formulare/formulardownload
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 Die Einwohnerdienste geben Privaten auf Gesuch hin, gemäss §3 des Anmeldungs- und Registergesetztes (ARG) Daten einer einzelnen Person, die im Einwohnerregister verzeichnet ist, bekannt.
Für eine einzelne Adressauskunft benötigen wir: - Schriftliche Anfrage mit Erwähnung des Verwendungszwecks
- Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
- einzelne Auskünfte sind kostenlos
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.
Schriftliche Anfragen richten Sie an die Einwohnerdienste. | | | /de/verwaltung/abteilungen/detail/detail.php?i=4 https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/besondere-behorden/datenschutz
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 Folgende Quartierpläne und Reglemente können nach Voranmeldung auf der Bauverwaltung eingesehen werden. Quartierpläne - Untere Weiden
- Ortskern
- Schneckenbünten
- Chrützmatt
- Oberer Mühleboden
- Zum weissen Segel
- Gschwindhof
- Klinik Arlesheim
- Schappe
- Hofmatt
- Bahnhofgebiet Dornach/Arlesheim
- Sonnenhof
- Langacker
- Schäferrain
- Birsmatte
- Neumatt
- Hübelmatt
- Uf der Höchi II
- Bachtelengraben
- Oberi Widen
- Neumattbünte
- Bahnhof Nord
- Stollenrain Ost
- Stollenrain West
Gesamtüberbauungspläne - Im Lee
- Neumätteli
Teilzonenpläne - Dürrmatt
Links Zonenplan | | | https://www.geoportal.ch/arlesheim/map/34?y=2613990.00&x=1260650.00&scale=5000&rotation=0
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| Amtsbericht 2010 Amtsbericht 2011 Amtsbericht 2012 Amtsbericht 2013 Amtsbericht 2014 Amtsbericht 2015 Amtsbericht, neu: Jahresbericht 2016
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| Jahresrechnung 2011 Jahresrechnung 2012 Jahresrechnung 2013 Jahresrechnung 2014 Jahresrechnung 2015 Jahresrechnung 2016 Jahresrechnung 2017 Jahresrechnung 2018
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 «Wo Menschen einander begegnen» – so lautet das Motto des vorliegenden Leitbilds. Das Dokument bildet den Horizont für die Entwicklung der Gemeinde Arlesheim bis 2020. | Leitbild Arlesheim 2020 - 1 Leitbild Arlesheim 2020 - 2 Leitbild Arlesheim 2020 - 3 Leitbild Arlesheim 2020 - 4
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 Nur für gemeindeeigene Betriebe und gemeindenahe Institutionen. Das Material kann hier online gebucht werden. | Gemeindematerial, Materialmiete: Gebührenordnung Gemeindematerial, Materialmiete: Verordnung
| | https://www.egovcenter.ch/arlesheim/de/raumreservation/welcome.php?action=none&show=list&plz=&standort=&category=Material
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 Formulare und Merkblätter | | | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/steuerverwaltung/formulare/formulardownload
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 | | | https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de
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 Bei defekten Strassenlampen sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Mit dem Online-Formular können Sie uns die defekten Strassenbeleuchtungen melden. | | | /de/verwaltung/formulare/defekte-strassenlampe.php
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 Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können, besteht hier die Möglichkeit, ein Gesuch um Fristerstreckung einzureichen.
Für eine Fristverlängerung bis 31. Mai muss kein Gesuch mehr eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Fristerstreckungen, die über den 31. Mai hinausgehen, bewilligungs- und gebührenpflichtig (40.--) sind und schriftlich bestätigt werden. Gesuche um Fristerstreckungen, die über den 30. September hinausgehen, sind in jedem Fall schriftlich einzureichen und werden nur in begründeten Fällen bewilligt. | | | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/steuerverwaltung/privatperson/steuererklarung/fristen/fristerstreckung
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 Eigentümerinnen und Eigentümer können die Katasteranzeige ihrer Parzelle kostenlos bestellen. | | | /de/verwaltung/formulare/katasteranzeigen.php
|
 Falls Sie Kontoauszüge benötigen, können Sie diese mit dem untenstehenden Formular bestellen. Beachten Sie bitte, dass es sich nur um Kontoauszüge für die Gemeindesteuer handelt.
Die verlangten Kontoauszüge werden Ihnen innert 3 Tagen zugestellt. | | | /de/verwaltung/formulare/kontoauszuege.php
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| | | https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/einreise/merkblatt_einreise.html
|
| | | /de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=55 https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/pass-und-patentburo/pass
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| | | /de/verwaltung/formulare/auftrag.php
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 Die Richtlinien über die Gewährung von Förderbeiträgen regelt die Bedingungen, unter welchen die Gemeinde Arlesheim Beiträge zur
Förderung der Energieeffizienz und erneuerbare Energie ausbezahlt.
Das Förderprogramm soll Anreizinstrument zur Erstellung nachhaltiger Energiemassnahmen im Gebäudebereich sein. Im Weiteren soll es Anreiz zur Förderung nachhaltiger Mobilität schaffen. | | | |