Freinacht- und Gelegenheitswirtschaftsbewilligung

Ordnungsdienst, Tiefbau, Umwelt und Planung

Wenn ein Anlass mit Verkauf von Speisen und Getränken länger als bis 24.00 Uhr dauert, benötigen Sie eine Freinachtbewilligung.

Um den Anlass durchführen zu können, benötigen Sie zuerst eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung. Die Freinachtbewilligung ist auf dem Gelegenheitswirtschaftsgesuch zu beantragen.


Auch wenn eine Freinachtbewilligung erteilt worden ist, darf die Nachbarschaft nicht durch Lärm belästigt oder gestört werden. Ab 22 00 Uhr gilt die allgemeine Nachtruhe.

Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und den Sontagsverkauf (Ruhetagsgesetz, RTG) (SGS 547)
Verordnung über die öffentlichen Ruhetage und Sonntagsverkauf (Ruhetagsverordnung, RTV) (SGS 547.11
Gastgewerbegesetz (SGS 540)
Verordnung zum Gastgewerbegesetz (SGS 540.11)
Pass- und Patentbüro
Bewilligungen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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