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Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 27. Oktober 2010

Gemeinderat. Die Gemeindeversammlung vom 27. Oktober 2010 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2010 wird genehmigt und verdankt.

2. Die Mutation Zonenplan Siedlung, Parzelle Nr. 1837, Im oberen Boden 26, in die Wohnzone W2a wird genehmigt.

3. Das Bestattungs- und Friedhofreglement wird mit folgender Änderung gegenüber der Vorlage genehmigt:

§ 10 Ruhedauer
1 Die ordentliche Ruhedauer beträgt:
a. Für Kinder bis zum 10. Altersjahr 20 Jahre (Kindergräber)

4.1 Das Reglement über die Hundehaltung vom 24. Juni 1996 wird wie folgt geändert:

§ 4 Leinenzwang/ (…)
1 Hunde müssen an der Leine geführt werden:
- auf verkehrsreichen Strassen, auf frequentierten Gehwegen und Plätzen, sowie bei Festanlässen, auf Märkten, an Ausstellungen und in Menschenmengen
- auf dem Stiftungsareal der Ermitage und Schloss Birseck, im Widenacker/Naturschutz-gebiet untere Widen, im Naturschutzgebiet Steinbruch und an weiteren, vom Gemeinderat bezeichneten Orten
- (…)

§ 5 Verunreinigungen
2 Der Kot ist in die dafür vorgesehenen Behälter (Robidog) oder privat zu entsorgen.

§ 9 Gebühren
1 Der Gebührenrahmen beträgt:
a pro Hund pro Jahr Fr. 120 bis 220
b einmalige Einschreibgebühr inkl. Hundezeichen Fr. 50 bis 100
c Nachlösen eines Ersatz-Hundekennzeichens Fr. 25 bis 50
d (…)

Der Gemeinderat legt die Gebühren im Anhang zum Reglement fest.

2 Der Gemeinderat ist ermächtigt, den Gebührenrahmen nach Abs. 1 der Indexver¬änderung (Gesamtindex des Landesindexes der Konsumentenpreise) anzupassen, sofern die Brutto-Indexveränderung mindestens 5 Punkte seit Juli 2010 bzw. der letzten Anpassung beträgt.

4.2 Die Änderungen treten per 1. Januar 2011 in Kraft.

Die Beschlüsse Nr. 2, 3 und 4 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 28. Oktober 2010.

(Publiziert am 28.10.2010)

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