In folgenden Bereichen ausserhalb des Siedlungsgebiets besteht ganzjährig Leinenpflicht:
Auf der Webseite des Kantons finden Sie ebenfalls verschiedenste Informationen zur Leinenpflicht.
Mit dem Frühling beginnt die Zeit für Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld.
Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende
Vögel, für Rehkitze und Junghasen.
Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Aus Rücksicht auf die Wildtiere sollen störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht vermieden werden.
Auf der Website des Kantons finden finden Sie verschiedenste Informationen zur Leinenpflicht.
Auf der "Hundekarte" sind die Schutzzonen und andere Gebiete mit Leinenpflicht eingezeichnet.
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