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Mietzinsbeiträge

Mietzinsbeiträge sollen die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehende reduzieren. 
Durch die Beiträge sollen die Mietkosten bezahlbar sein.
Mietzinsbeiträge sind nicht Teil der Sozialhilfe, sondern sollen die Notwendigkeit eines Sozialhilfebezugs verhindern.

Voraussetzungen für die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen:

  • knappe finanzielle Verhältnisse
  • mindestens ein Kind (minderjährig oder in Erstausbildung) im Haushalt
  • Schweizer Staatsbürgerschaft oder Ausländerin / Ausländer mit Ausweis C, B, F, S
  • seit zwei Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft

Merkblatt Mietzinsbeiträge

Antrag Mietzinsbeiträge

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