Mietzinsbeiträge sollen die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehende reduzieren.
Durch die Beiträge sollen die Mietkosten bezahlbar sein.
Mietzinsbeiträge sind nicht Teil der Sozialhilfe, sondern sollen die Notwendigkeit eines Sozialhilfebezugs verhindern.
Voraussetzungen für die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen: