01.01.2025
eines der grossen Masterprojekte der Legislatur 2024-2028

Basierend auf dem Entwicklungskonzept Ortskern aus dem Jahr 2019 wurde ein «Gesamtkonzept Freiräume und Verkehr» für den Ortskern von Arlesheim erarbeitet. Dieses zeigt auf, wie zukünftig das Verkehrsregime, die Parkierung sowie die Gestaltung der Freiräume aussehen soll. Die Realisierung erfolgt basierend auf dem Gesamtkonzept abschnittsweise, wenn jeweils Sanierungsbedarf besteht.
In diesem Rahmen werden Aussagen zu privaten Freiflächen (Gärten, privaten Durchgangswege und Vorzonen) und zu öffentlichen Frei- und Strassenflächen (Strassen, Gässchen, Plätze, Grünräume und Spielplätze) erwartet.
In der Ermitagestrasse muss die Sauberwasserleitung vom Abwasser getrennt werden. Zudem stehen weitere Werkleitungserneuerungen an, und die Strassenoberfläche muss erneuert werden. Zudem ist der Hochwasserschutz notwendig.
Vom Montag, 7. April 2025, bis und mit Sonntag, 11. Mai 2025, lief die öffentliche Mitwirkung zum Vorprojekt Erneuerung Ermitagestrasse. Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung Projekt Ermitagestrasse
Im Vorfeld wurden individuelle Informationstermine mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter und Pächterinnen und Pächter angeboten. Am Montag, 7. April, gab es zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung.
Auf der Website mitwirken-arlesheim.ch haben 20 Personen insgesamt 33 Rückmeldungen zum Projekt abgegeben. Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung wurden durch die Bauverwaltung bearbeitet und im Mitwirkungsbericht Ermitagestrasse anonymisiert zusammengefasst.
Vor der Gemeindeversammlung vom 25. September 2025 gab es eine weitere Informationsveranstaltung, auf der die nach der Mitwirkung angepasste Planung vorgestellt wurde.
Im «Wochenblatt» publizierten wir vom 10. Juli bis 18. September 2025 eine Artikelserie zum Projekt Ermitagestrasse. Nachfolgend können Sie diese Texte zu den verschiedenen Themen und Fragen zum Projekt nachlesen. Diese Texte waren verbunden mit dem Hinweis auf die Informationsveranstaltung vom Freitag, 29. August, sowie vom Mittwoch, 3. September, die vorbereitend auf die Gemeindeversammlung vom 25. September durchgeführt wurden.
Die letzten Wochen haben es gezeigt: Der Klimawandel dringt auch in unsere Siedlungsgebiete. Für den Umgang mit solchen Hitzeperioden sind neue Ideen gefragt. Ein innovatives Konzept diesbezüglich ist die Schwammstadt.
In einer Schwammstadt wird die Umgebung so gestaltet, dass sie Niederschlagswasser wie ein Schwamm vor Ort speichern kann, um dieses später wieder abzugeben. Die Verdunstung über dem Boden und durch die Blätter der Pflanzen kühlt die Umgebung und trägt zur Verbesserung des Stadtklimas bei.
Durch das Versickern des Wassers in die Grünrabatten statt dem Ableiten in die Strassenschächte wird die Kanalisation bei Starkregen entlastet und die Gefahr für Überschwemmungen vermindert.
Notwendig dafür sind möglichst durchlässige und lebendige Böden, weniger Asphalt und mehr versickerungsfähige Beläge. Auch die Begrünung der Siedlungsgebiete durch Bäume, Grünrabatten und auf Dächern sowie die zusätzliche Beschattung der hitzespeichernden Oberflächen gehören zum Konzept der Schwammstadt. Die Entsiegelung der Böden und ihre Begrünung mit heimischen Pflanzen haben neben der positiven Auswirkung auf das Klima auch eine auf die Biodiversität. Das steigert zudem die Attraktivität des öffentlichen Raums.
Das Projekt «Erneuerung Ermitagestrasse» baut auf dem Konzept Schwammstadt auf. Ein offener begrünter Bachlauf kann in Hitzeperioden unterstützend wirken. Parkierungsflächen sind mit sickerfähigem Material geplant, und Grünflächen sowie der Baumbestand werden ausgeweitet.
in: Wochenblatt vom 10. Juli 2025
Das Projektteam hat sämtliche Rückmeldungen, die während der öffentlichen Mitwirkung «Erneuerung Ermi-tagestrasse» eingegangen sind, bearbeitet. Wir danken an dieser Stelle nochmals allen, die sich an der Mitwirkung beteiligt und uns Verbesserungsvorschläge eingereicht haben. Einige Rückmeldungen aus der Bevölkerung konnten inzwischen aufgenommen und in der Planung berücksichtigt werden: Vor zwei Laden-zeilen waren auf den ersten Plänen Rabatten eingezeichnet. Solche sind zwar nett anzusehen, verhindern aber, dass die Schaufenster zugänglich sind. Das ist mittlerweile behoben, und die Rabatten sind nicht mehr im Plan enthalten. Auch die Rückmeldung, dass vor einer Ausfahrt der offene Bach mehr abgedeckt werden soll, ist bereits berücksichtigt. Beim Gasthaus Ochsen ist kein Baum mehr im Plan eingezeichnet und beim Gasthaus zum Stärnen kein Brunnen. Beides sind Privatareale – hier wird zwingend der Wunsch der Eigentümerschaft berücksichtigt. Mehrere Rückmeldungen konzentrierten sich auf Veloparkplätze, von denen es zu wenig gäbe. Dazu gibt es aktuell noch keine neuen Zahlen, doch das Thema wird in der weiteren Planung auf jeden Fall berücksichtigt.
Unter den eingegangenen Rückmeldungen befinden sich auch solche, die gar nicht zum Projekt gehören, die technisch nicht umsetzbar sind oder die Privatgrund betreffen. Dann gibt es Rückmeldungen von Menschen, die genau das Gegenteil von dem wünschen, was andere eingegeben haben. Diese Gegensätzlichkeit zwingt zu Entscheidungen und / oder Kompromissen und wird in der Detailplanung im Jahr 2026 weiterbearbeitet.
in: Wochenblatt vom 17. Juli 2025
Wer kennt sie nicht – die Bilder, die nach Unwettern gewaltige Hochwasser und ihre verheerenden Schäden in aller Welt zeigen? Wir müssen jedoch gar nicht so weit schauen. Die Hochwasserereignisse in Frenkendorf oder in Muttenz (siehe Bild unten) haben ebenfalls für erhebliche Schäden gesorgt, zumal Muttenz in kurzer Zeit gleich zweimal von Hochwasser betroffen war. Solche Vorfälle zeigen eindrücklich, wie gefährlich Starkregen sein kann. Die klimatischen Veränderungen mit längeren Trockenperioden und darauffolgenden heftigen Niederschlägen lassen das Risiko für Hochwasser auch bei uns noch weiter ansteigen.
In Arlesheim sind wir bisher glimpflich davongekommen. Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben bei uns keine grösseren Schäden verursacht. Doch sicher sein können wir nicht – auch Arlesheim ist nicht vor schweren Hochwassern gefeit, wie die Gefahrenkarte des Kantons Basel-Landschaft zeigt. Ein Hochwasser, wie es statistisch alle 100 Jahre zu erwarten ist, würde in unserer Gemeinde Schäden von rund 27 Millionen Franken verursachen. Wie können wir Arlesheim davor schützen?
Hochwasserschutz ist in erster Linie eine Aufgabe des Kantons. Aber auch der Gemeinderat trägt gegenüber der Bevölkerung eine Verantwortung, alles zu tun, um Hochwasserschäden zu verhindern. Niemand von uns möchte Bilder verwüsteter Strassen und Keller in Arlesheim sehen, wie wir sie aus Muttenz oder Frenkendorf kennen.
Eine neue Rohrleitung in der Ermitagestrasse wird ausreichend Kapazität haben, um bei Starkregen das Wasser des Dorfbachs sicher durch den Ort zu leiten – so werden Überflutungen im Dorfzentrum verhindert.
Ausserdem fordert das Gewässerschutzgesetz die Trennung von Regen- und Schmutzwasser. Im überwiegenden Teil Arlesheims ist diese Trennung bereits gegeben. Doch in der Ermitagestrasse haben wir aktuell noch eine Mischwasser-Leitung. Diese Lücke im Leitungsnetz müssen wir schliessen, um durchgehend im gesamten Dorf Sauberwasser und Abwasser zu trennen.
Wir haben also zwei Notwendigkeiten, die Ermitagestrasse zu öffnen: den Hochwasserschutz und die Trennung der Sauberwasserleitung vom Abwasser. Zudem stehen weitere Werkleitungserneuerungen an, und die Strassenoberfläche muss erneuert werden. Diesen Umstand wollen wir bestmöglich nutzen. Wir können dies sinnvollerweise damit verbinden, die Ermitagestrasse aufzuwerten und unser Dorf noch schöner zu machen. Mit dem Projekt «Hochwasserschutz Dorf und Erneuerung Ermitagestrasse» erhöhen wir die Sicherheit und können gleichzeitig unseren Dorfkern noch attraktiver gestalten.
in: Wochenblatt vom 24. Juli 2025

Mehrfach wurde in der Mitwirkung «Erneuerung Ermitagestrasse» auch die Chaussierung in Frage gestellt. Dieser schweizerische Begriff wird im Strassenbau verwendet, ist aber im Allgemeinen weniger bekannt. Es handelt sich bei der Chaussierung um einen wassergebundenen Deckbelag, also eine Deckschicht ohne Bindemittel. Im Strassen- und Wegebau steht der Begriff für einen unbefestigten Strassenbelag aus Brechsand, Splitt oder Schotter.
Zur Herstellung wassergebundener Deckbeläge werden weit weniger Energie und Ressourcen benötigt als für befestigte Fahrbahnen. Auch die Herstellungskosten sind geringer. Die Deckschicht ist nicht wasser-dicht, weshalb Niederschläge teilweise versickern können. Die oft helle Oberfläche heizt sich bei Sonnen-einstrahlung deutlich weniger auf als dunkle Asphaltflächen. Temperaturausgleichend wirkt auch die Ver-dunstungskälte der aus dem Untergrund aufsteigenden Feuchtigkeit. Doch solche Wege haben auch Nach-teile. Die Instandhaltung wassergebundener Fahrbahnen ist aufwändiger, denn sie sind anfällig für Erosion. Man spricht hier auch von «Waschbrettpisten». Bei Trockenheit kommt es rasch zur Staubentwicklung. Bei ausgiebigen Regenfällen wird es schnell matschig. Zudem sind diese Wege deutlich schlechter begehbar mit Kinderwagen, Rollstühlen und ähnlichen Hilfsmitteln. Aufgrund dieser Nachteile hat der Gemeinderat bereits beschlossen, auf eine Chaussierung im Verkehrsbereich zu verzichten. Welche Materialien für die Oberflächengestaltung der Strassen verwendet werden, soll in der Planungsphase eruiert werden.
in: Wochenblatt vom 7. August 2025

Eines der Traktanden an der Gemeindeversammlung vom 25. September 2025 wird der Planungskredit für das Projekt «Hochwasserschutz Dorf und Aufwertung Ermitagestrasse» sein.
Doch was genau ist ein Planungskredit? Ein Planungskredit ist das Geld, mit dem ein Projekt in allen Details geplant werden kann.
Was heisst das für das Projekt «Hochwasserschutz Dorf und Aufwertung Ermitagestrasse»?
In der Planungsphase werden zum Beispiel die Lage und die Linienführungen der Leitungen im Untergrund geplant. Für die mit Abstand grösste Leitung, welche künftige Hochwasser des Dorfbachs ableiten soll, werden die genaue Lage und der erforderliche Durchmesser bestimmt. An der Oberfläche gilt es, die Anzahl der Velo- und Autoparkplätze und ihre Standorte, die Gestaltung von Strassen und Plätzen sowie die Lage neuer Bäume und Rabatten im Detail zu planen. Alle Massnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein. In dieser Phase werden auch alle Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung noch einmal geprüft und allenfalls „verarbeitet“.
Ein weiteres Ziel der Planungsphase ist es, die Kosten der künftigen Bauarbeiten mit einer Genauigkeit von + / - 10 % zu berechnen, so dass an der Gemeindeversammlung voraussichtlich im Frühjahr 2027 der Ausführungskredit für das Projekt beantragt werden kann. An der Gemeindeversammlung vom 25. September 2025 geht es lediglich um den Kredit für die Planung.
in: Wochenblatt vom 14. August 2025
Im dritten Beitrag unserer Textreihe zum Projekt «Hochwasserschutz Dorf und Aufwertung Ermitagestrasse» haben wir am 24. Juli über den notwendigen Hochwasserschutz berichtet. Ein Hochwasser, wie es statistisch alle 100 Jahre zu erwarten ist, würde in unserer Gemeinde Schäden von rund 27 Millionen Franken verursachen. Dem vorzubeugen, gibt es nur eine Lösung. Eine neue Rohrleitung in der Ermitagestrasse wird ausreichend Kapazität haben, um bei Starkregen das Wasser des Dorfbachs sicher durch den Ort zu leiten. So werden Überflutungen im Dorfzentrum verhindert. Doch warum muss das neue Hochwasserrohr in der Ermitagestrasse verbaut werden? Dort, wo der Dorfbach aktuell unter der Erde kanalisiert ist, gibt es nicht ausreichend Platz. Es kann dort kein genügend grosses Rohr verbaut werden, um den Hochwasserschutz zu garantieren. Das bedeutet, wir müssen die Ermitagestrasse öffnen.
Dieser notwendige Eingriff bietet mögliche Synergien. So nutzen wir das Rohr gleichzeitig als Sauberwasserleitung. Versickerndes Regenwasser kann dann über dieses Rohr gesammelt werden. Zur Erinnerung: Aktuell sind Sauber- und Abwasserleitung in der Ermitagestrasse noch nicht getrennt, müssen aber zwingend getrennt werden.
Das Öffnen der Strasse wird genutzt, um die Werkleitungen für Strom, Gas, Elektro und Trinkwasser zu erneuern. Ausserdem wird das Projekt «Neubau Glasfasernetz» in der Ermitagestrasse vorangetrieben, d.h. die für den Glasfaseranschluss notwendigen Leitungen werden ebenfalls eingebaut. Eine weitere Synergie ist in Bezug auf das Fernwärmenetz angedacht. Im Dorfkern gibt es für Alternativen zu Gas resp. Öl nicht überall Platz für individuelle Lösungen. Um dennoch genug Möglichkeiten zu schaffen, wollen wir das Öffnen der Ermitagestrasse auch für einen potentiellen Anschluss an das Fernwärmenetz nutzen.
All diese Synergien wollen wir sinnvollerweise damit verbinden, die Ermitagestrasse aufzuwerten und unser Dorf noch schöner zu machen. So erhöhen wir mit dem Projekt «Hochwasserschutz Dorf und Aufwertung Ermitagestrasse» die Sicherheit und können gleichzeitig unseren Dorfkern noch attraktiver gestalten.
in: Wochenblatt vom 21. August 2025
Nach der Informationsveranstaltung am 29. August resp. 3. September führen wir unsere Beitragsreihe zum Projekt weiter.
Im Wochenblatt vom 14. August haben wir in unserem Beitrag zum Projekt dargestellt, was ein Planungskredit ist, nämlich der Betrag, der für die Planung des gesamten Projekts benötigt wird. Nun wollen wir zeigen, von welchen Kosten wir reden. Welcher Betrag soll durch die Gemeindeversammlung gesprochen werden?
Für die Planung des Hochwasserschutzes inklusive offenem Dorfbach in der Ermitagestrasse sind 300‘000 Franken notwendig. Für die Planung der Gemeindeleitungen sind 100‘000 Franken veranschlagt. Um den Strassenbau mit den Parklätzen, Bäumen, Rabatten und Einrichtungen zu planen, werden 360‘000 Franken benötigt. Zusammen ergibt das die Summe von 760‘000 Franken als Planungskredit. Dieser Betrag steht im Antrag an die Gemeindeversammlung vom 25. September 2025.
Beim Hochwasserschutz werden nicht nur die späteren Baukosten von Bund und Kanton mitgetragen, auch bereits die Planungskosten werden zu etwa ¾ übernommen. Das verbleibende Viertel der Kosten geht zu Lasten der gut dotierten Spezialfinanzierung (Abwasserkasse), so dass keine Steuergelder für den Hochwasserschutz beansprucht werden müssen. Auch die 100‘000 Franken für die Leitungen der Gemeinde gehen vollumfänglich zu Lasten der Spezialfinanzierungen (Wasser- und Abwasserkasse). Von den 760‘000 Franken Planungskredit müssen somit lediglich 360‘000 Franken aus den Gemeindesteuern finanziert werden.
in: Wochenblatt vom 4. September 2025
Bereits in unserem dritten Beitrag unserer Reihe zum Projekt «Hochwasserschutz Dorf und Aufwertung Ermitagestrasse» haben wir am 24. Juli den Hochwasserschutz thematisiert. Wir wollen jetzt noch einmal darauf eingehen.
Um auch bei Starkregen möglichen Hochwasserschäden vorzubeugen, müssen wir das Wasser des Dorf-bachs sicher durch den Ort leiten. Aktuell ist der Bach eingedolt und fliesst durch ein unterirdisches, zu kleines Rohr: vom Bachrechen ein Stück unter der Ermitagestrasse, ab der Oberen Gasse unter der Dorfgasse bis kurz vor den Postplatz. Ab dort führt das Rohr unterirdisch aussen um das Postgebäude, dann durch die Migros und weiter unter dem Bachtelengraben.
Das für den Hochwasserschutz notwendige deutlich grössere Rohr kann nicht diesen Verlauf nehmen, da ein Bachverlauf mitten durch die Migros oder die angrenzende Tiefgarage heute nicht mehr zulässig ist. Deshalb soll das Rohr neu unter der Ermitagestrasse verlegt werden – vom Bachrechen bei der Ermitage, unter der Tramlinie durch. Vom Mattweg wird das Rohr wieder in den Bachtelengraben zurückgeführt. Die genaue Linienführung wird in der Planungsphase genauer geprüft.
Auch der Teil des Rohres ab «Im Baumgarten» bzw. Wolfmattweg bis zur Feuerwehr muss in einem nächsten Bauabschnitt vergrössert werden, hier übernimmt aber der Kanton die Leitung der Planung und Bauausführung.
Gut zu wissen ist, dass das neue Hochwasserrohr gross genug ausgelegt wird, um auch das auf Dächern und Vorplätzen anfallende Sauberwasser zu führen. Das heisst, wir nutzen hier die Synergie und verknüpfen den Hochwasserschutz mit der Notwendigkeit, Sauber- und Schmutzwasser getrennt abzuleiten.
Das unten stehende Bild zeigt den Verlauf der Hochwasserleitung.
An der Gemeindeversammlung vom 25. September geht es im Traktandum 4 unter anderem um den Planungskredit für den Hochwasserschutz im oben beschriebenen Bereich von der Ermitagestrasse bis zum Bachtelengraben.
in: Wochenblatt vom 11. September 2025

Im letzten Wochenblatt haben wir über den Hochwasserschutz berichtet und die Notwendigkeit, dafür ein grosses Rohr unter der Ermitagestrasse zu verlegen. Der Gemeinderat schlägt zudem vor, den Dorfbach von der Ermitage bis zu den Tramgleisen offen zu führen. Erst wenn die Wassermenge – zum Beispiel bei Starkregen – ein bestimmtes Mass übersteigt, wird das Wasser durch das Hochwasserrohr unter der Strasse abgeleitet.
Wasser gilt als «Quell des Lebens», insofern darf man ein fliessendes Gewässer durchaus als Lebensader bezeichnen. Stellen Sie sich die Atmosphäre vor, wenn eine solche Lebensader das Dorf belebt! Ein Bach schafft Lebensraum für Pflanzen und Tiere und erhöht so die Artenvielfalt. Offene Gewässer in natürlichem Zustand verfügen über eine Selbstreinigungsfähigkeit und beeinflussen das Mikroklima in der Umgebung positiv. Seit der Volksinitiative «Lebendiges Wasser» und der Anpassungen der Bundesgesetze 2011 müssen Bäche in der Schweiz renaturiert werden, um ihre natürliche Funktion wieder herzustellen. Wenn eingedolte Gewässer vergrössert oder umgelegt werden, dann müssen diese grundsätzlich offengelegt bzw. ausgedolt werden.
Der Gemeinderat hat sich für einen offenen Bach ausgesprochen. Damit folgt es nicht nur dem Volkswillen, sondern er nimmt auch die Eingabe der Schulkinder ernst, welche sich im Rahmen eines partizipativen Schulprojektes eindeutig für einen offenen Bach im Dorf ausgesprochen haben. Mittlerweile sind die Kinder aus dem damaligen Projekt Teenager und fragen sich, wann endlich der Bach im Dorf wieder sichtbar ist.
Der Wunsch nach der Offenlegung des Baches wurde 2019 auch in den sogenannten Ortskernkonferenzen genannt.
Mit dem offenen Bach sollen das Dorf und die Ermitagestrasse aufgewertet werden. Der Dorfbach soll wieder erlebbar werden – für Jung und Alt.
An der Gemeindeversammlung vom 25. September geht es im Traktandum 4 unter anderem um den Planungskredit für den Hochwasserschutz im oben beschriebenen Bereich von der Ermitagestrasse bis zum Bachtelengraben.
in: Wochenblatt vom 18. September 2025
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