23.01.2026
Warum ist die Revision aktuell sistiert?
Die Gemeindeversammlung vom 28. November 2024 hat beschlossen, den Unterstützungsbeitrag der Gemeinde für die Kitas zu erhöhen, damit diese die Löhne ihrer Mitarbeitenden anpassen kann. Diese Teilrevision des Reglements über familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) sollte eine kurzfristige Massnahme sein. Der Gemeinderat hat eine umfassende Revision bis Ende 2025 in Aussicht gestellt, die der Gemeindeversammlung vorgelegt werden sollte. Warum ist dies noch nicht geschehen?
Auf Kantonsebene werden das Gesetz und die dazugehörende Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung total revidiert. Der Regierungsrat hat die Totalrevision des FEB-Gesetzes im Dezember 2025 an den Landrat überwiesen. Viele für die Gemeinde wichtige Bestimmungen zum massgebenden Einkommen oder auch zur Höhe der Normbeiträge werden erst in der Verordnung geregelt. Solange diese nicht vorliegt, ist die Revision des Reglements der Gemeinde nicht sinnvoll. Deshalb hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 die Revision des Reglements bis auf Weiteres sistiert.
Sobald das Gesetz und die Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung auf Kantonsebene verabschiedet und publiziert sind, werden wir die Revision des kommunalen Reglements vorantreiben. Sollte die kantonale Verordnung im Sommer 2026 vorliegen, ist es wahrscheinlich, dass das revidierte Reglement der Gemeindeversammlung im Frühjahr 2027 präsentiert werden kann.
Ebenso wichtig sind die digitalen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes. Bei den Projekten von «Digital BL» gehört das Formular für die Berechnung der FEB-Beiträge zu den priorisierten Vorhaben. Es ist zwingend, dass dieses Onlineformular zeitgleich mit der Erarbeitung der Verordnung vorangetrieben wird und zugleich mit dem Inkrafttreten des neuen FEB-Gesetzes vollumfänglich funktioniert. Dieses Anliegen ist bereits beim Landrat bzw. der kantonalen Verwaltung deponiert.
Die Gemeindeverwaltung