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LICHTVERSCHMUTZUNG TEIL I

13.11.2025

Stör- und Schadlicht in der Nacht

Das Thema Stör- und Schadlicht, auch Lichtverschmutzung genannt, ist für die Naturschutz-, Umwelt- und Energiekommission NUEK in den Fokus geraten. An unseren Herbstmarktstand kamen einige persönlich betroffene Personen und erzählten ihre Geschichte. Auch haben uns entsprechende Zuschriften erreicht.
Uns ist klar geworden: Viele Leute sind sich nicht bewusst, welche Rechte und Pflichten sie im Umgang mit Licht in der Nacht haben.
Stör- und Schadlicht ist nicht einfach nur lästig. Es ist erwiesenermassen gesundheitsschädlich für alle Menschen, hemmt Pflanzen in ihrem Wachstum, stört nachtaktive Lebewesen und beeinträchtigt die Artenvielfalt. Die persönliche Freiheit zur Lichtemission in der Nacht ist deshalb bundesrechtlich eingeschränkt.
Wer eine Lichtanlage betreibt, trägt grundsätzlich die Verantwortung dafür. In Arlesheim sind die entsprechenden Bestimmungen im § 15 des Reglements über die öffentliche Ruhe und Ordnung aufgeführt.

Die Naturschutz-, Umwelt- und Energiekommission

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