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Vom 1. April bis 31. Juli: Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

01.04.2026

Hiermit schützen Sie wichtige Lebensräume

Mit dem Frühling beginnt die Zeit für Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld.
Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende
Vögel, für Rehkitze und Junghasen. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere sollen störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht vermieden werden.
Hier finden Sie verschiedenste Informationen zur Leinenpflicht.
Wir haben eine Karte erstellt, auf der Schutzzonen und andere Gebiete mit Leinenpflicht in Arlesheim eingezeichnet sind. 

An dieser Stelle wird zudem auf die ganzjährige Leinenpflicht in folgenden Bereichen ausserhalb des Siedlungsgebiets hingewiesen:
• im Naturschutzgebiet Reinacher-Heide
• auf dem gesamten Gebiet der Stiftung Ermitage
• in Wildruhegebieten
Das Portal GeoView BL zeigt die Wildruhegebiete auf

Die Gemeindeverwaltung

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