19.12.2025
Hier sind die wichtigsten Informationen.
Der Eintritt in den Kindergarten ist in der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule wie folgt geregelt:
§ 8 Stichtage
1 Kinder, welche bis und mit Stichtag das 4. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
2 Als Stichtag gilt der 31. Juli des Jahres, in dem das jeweilige Schuljahr beginnt.
§ 8a Ausserordentlicher Eintritt in den Kindergarten
1 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung Kinder, die bis zu 15 Tage nach dem Stichtag geboren sind, 1 Jahr früher einschulen. Voraussetzung dafür ist, dass deshalb keine zusätzliche Klasse gebildet werden muss.
2 Die Erziehungsberechtigten entscheiden nach Rücksprache mit der Schulleitung, ob sie ihr Kind ein Jahr später einschulen lassen wollen.
3 Der Antrag auf Rückstellung muss zusammen mit der Anmeldung für die Einschulung eingereicht werden.
Alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Kindern, welche zwischen dem 1. August 2021 und dem 31. Juli 2022 geboren sind, haben per Post die An-/Abmeldeunterlagen für den Kindergarten erhalten. Sollten Sie keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Administration, Tel. 061 701 48 27 oder per E-Mail. Bitte senden Sie uns die An- / Abmeldung bis spätestens 9. Januar 2026 zu.
Weitere Informationen zu unserer Schule finden Sie auf unserer Website. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kindergarten und Primarschule Arlesheim
Schulleitung