Projektentwicklung Badhof/Sonnenhof

05.10.2023

Der Gemeinderat nahm zu einzelnen Punkten Stellung und klärte offene Fragen betreffend der Projektentwicklung Badhof/Sonnenhof.

Gemeinderat. Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung vom 27. September 2023 reichten einige Initianten mehrere Anträge bzw. Anfragen zur Projektentwicklung Badhof/Sonnenhof ein. In ihren Anfragen bemängeln die Initianten die dünne Informationslage bezüglich der erwähnten Planung sowie die - aus ihrer Sicht - fehlende Kommunikation seitens der Gemeinde. Der Gemeinderat nutzte den Gemeindeversammlungstermin vom 27. September 2023, um zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen und offene Fragen zu klären. Gemeinderätin Ursula Laager, Vorsteherin des Ressorts Raumplanung, entgegnete, dass sämtliche Dokumente zum Planungsprojekt auf der Webseite der Gemeinde auffindbar seien. Jedoch begrüsste sie den Vorstoss der Initianten. Er sei eine gute Gelegenheit, über den Stand des Projektes zu informieren. Bevor die Gemeinderätin auf die einzelnen Fragen einging, fasste sie die Entwicklungsplanung kurz zusammen. Die Ergebnisse des Workshop-Verfahrens seien im August 2021 öffentlich vorgestellt worden und die Interessierten wurden eingeladen, Rückmeldungen zum Projekt einzureichen. Der Schlussbericht zum Workshop-Verfahren ist ebenfalls auf der Webseite einsehbar. In der aktuellen Überarbeitungsphase wurden die Rückmeldungen auf das Workshopergebnis in den Planungsprozess aufgenommen und abgewogen. Dies sei mit ein Grund dafür, dass das eigentliche Quartierplanverfahren noch nicht angestossen wurde. Die offenen Aspekte beziehen sich insbesondere auf die Verkehrs- und Parkierungssituation und den Wert des Badhof-Areals als möglicher öffentlicher Freiraum. Die Klärung dieser Fragen steht kurz vor dem Abschluss und der Gemeinderat wird voraussichtlich im Oktober die Auslösung des Quartierplan-Verfahrens beschliessen und anschliessend, gemeinsam mit der Sonnenhof Arlesheim AG, über die Rahmenbedingungen der Planung informieren.
Zu den Fragen im Einzelnen: Auf die Forderung der Initianten, das Ausgangsprojekt der Sonnenhof Arlesheim AG zu veröffentlichen, entgegnete Gemeinderätin Ursula Laager, dass das Unternehmen im Jahr 2015 seinen Bedarf analysiert und mögliche Umsetzungen innerhalb der bestehenden Quartierplanung 2016/2017 geprüft habe. 2018 habe die Sonnenhof Arlesheim AG übereinstimmend mit der Gemeinde festgestellt, dass eine gemeinsame Quartierplanung Badhof/Sonnenhof für beide Parteien bessere Lösungen biete (vgl. Schlussbericht Workshop). Weiter forderten die Initianten eine Abstimmung über eine gemeinsame Planung Badhof/Sonnenhof. Gemeinderätin Ursula Laager antwortete, dass die Gemeindeversammlung in den Jahren 2020 und 2023 bereits Budgetbeträge für die Quartierplanung über insgesamt 290‘000 Franken gesprochen habe. Für die bisherigen Planungsschritte habe man rund 190‘000 Franken ausgegeben, davon trage die Gemeinde rund 100‘000 Franken. Bezüglich der Offenlegung der beteiligten Personen und des zeitlichen Ablaufs verwies Gemeinderätin Ursula Laager erneut auf die öffentlich zugänglichen Dokumente auf der Webseite. Auf die Frage, weshalb bisher kein Wettbewerb und keine öffentliche Ausschreibung erfolgt seien, antwortete Gemeinderätin Ursula Laager, dass sich die Beteiligten bewusst für das Workshop-Verfahren entschieden hätten. Dieses biete die grössten Mitsprachemöglichkeiten, was zur Lösungsfindung an einem solch sensiblen Ort unabdingbar sei. Weiter forderten die Initianten eine öffentliche Diskussion über die zukünftige Nutzung des Badhofs und eine Abstimmung über die Parkplatzsituation. Gemeinderätin Ursula Laager verwies wiederum auf die öffentliche Präsentation der Workshop-Ergebnisse vom August 2021 und die Rückmeldungen, welche daraufhin eingeholt wurden. Weitere Mitsprachemöglichkeiten bestünden im Rahmen des vorgesehenen Mitwirkungsverfahrens im Rahmen der Quartierplanung. Auf die Forderung der Initianten, dass über eine Baurechtsabgabe von öffentlichem Grund an die Sonnenhof Arlesheim AG abgestimmt werden solle, machte Gemeinderätin Ursula Laager deutlich, dass die Gemeinde Arlesheim keine Abgabe im Baurecht beabsichtige.
Insgesamt ist zu betonen, dass der Einbezug der Öffentlichkeit vor Beginn des Quartierplanverfahrens eine Besonderheit darstellt und insbesondere dazu diente, zu einem frühen Zeitpunkt die Anliegen der Anwohnenden einzuholen.
Die erwähnten Unterlagen zum Projekt Badhof/Sonnenhof finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde auf www.arlesheim.ch.

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