27.04.2023
Der Gemeinderat hat entschieden, die Steuerveranlagung per 1. Januar 2024 an den Kanton Basel-Landschaft auszulagern.
Gemeinderat. Die Steuerveranlagung bis und mit der Steuerperiode 2022 wird noch von der Gemeinde Arlesheim vollzogen. Die Veranlagung ab Steuerperiode 2023 erfolgt durch den Kanton Basel-Landschaft. Die Steuerveranlagung erfolgt nach kantonalen Gesetzen. Die Gemeinde hat keinen Gestaltungsspielraum. Der Kanton Baselland kann die Dienstleistung kostengünstiger erbringen als die Gemeinde. Anfragen der Steuerpflichtigen zur Veranlagung erfolgen zunehmend per Telefon und per Email und der Schalter auf der Gemeinde verliert an Bedeutung. Die Besetzung von Vakanzen durch gut ausgebildetes Personal wurde immer schwieriger und der Kanton kann durch die Grösse des Veranlagungs-Teams mehr Stabilität und bessere Aus- und Weiterbildungen bieten. Der Gemeinderat ist zur Überzeugung gelangt, dass eine Auslagerung der Steuerveranlagung angebracht ist.
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