Geschäftsprüfungskommission (GPK) Arlesheim

10.06.2021

Die GPK hat ihren Bericht zum Geschäftsjahr 2020 verfasst. Dies ist die Kurzfassung.

Geschäftsprüfungskommission. Die Geschäftsprüfungskommission GPK Arlesheim hat sich im Prüfjahr 2020 mit fünf Themen beschäftigt. In dieser Kurzfassung sind aus Platzgründen nur eine Auswahl von Feststellungen zusammengefasst. Der Originalbericht inklusive der vollständigen Auflistung aller Feststellungen kann auf der Webseite der Einwohnergemeinde heruntergeladen werden.

1) Was bewirken die jährlichen Prüfberichte der GPK Arlesheim?
Die GPK Arlesheim interessierte, wie Gemeinderat und Gemeindeverwaltung mit den Feststellungen der GPK Arlesheim umgehen. Dabei ging es nicht um eine Rechenschaftslegung des Gemeinderates oder der Gemeindeverwaltung gegenüber der GPK Arlesheim, sondern um eine Überprüfung der Wirksamkeit unserer eigenen Tätigkeiten als GPK Arlesheim.

Feststellungen:

a. Der Gemeinderat hat zurzeit kein spezifisches Controllingsystem, um die Umsetzung der Feststellungen durch die Verwaltung zu überprüfen. Gemäss Auskunft des Gemeinderats ist aber künftig eine Aufnahme spezifischer Vorgaben im Rahmen der «Geschäftspendenzenliste Gemeinderat – Verwaltung» denkbar.
b. Es ist der Verwaltung und dem Gemeinderat nicht möglich, die Wirkung der GPK-Berichte allgemein zu beurteilen oder die spezifischen Erkenntnisse, die aus jedem Bericht gewonnen werden, zu benennen.
c. Aufgrund der Antworten kann festgestellt werden, dass bei den allermeisten kritischen oder als Anregung formulierten Feststellungen der GPK Arlesheim eine Handlung erfolgte, meist im Sinne der GPK Arlesheim.

2) Familienexterne Betreuung – 2 Jahre nach Annahme Reglement
Vor rund 2 Jahren wurde das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) an der Gemeindeversammlung im dritten Anlauf angenommen und ist seit 1. Januar 2019 (Frühbereich) respektive 1. August 2019 (schulergänzend) in Kraft. Die GPK Arlesheim hat die Umsetzung des neuen FEB-Reglements überprüft und geschaut, ob es richtig angewendet wird. Der Gemeinderat versicherte, dass er in den kommenden zwei Jahren ebenfalls eine Evaluation vornehmen wird.

Feststellungen:

a. Seit 2018 wurde die Verordnung – welche in der Kompetenz des Gemeinderates liegt – durch den Gemeinderat zweimal verändert.
b. Die Ausgaben der Gemeinde für die familienergänzende Kinderbetreuung (Frühbereich, schulergänzende Betreuung, Tagesfamilien) sind seit der Einführung des FEB-Reglements zurückgegangen.
c. Die Anzahl der subventionierten Kinder in Arlesheim ist nach dem Systemwechsel zurückgegangen.
d. Rund die Hälfte der subventionierten Kinder respektive ihre Eltern haben durch den Systemwechsel einen finanziellen Nachteil erlitten und wurden bis Ende 2020 übergangsfinanziert.
e. Es sind Förderbeiträge für Institutionen vorgesehen, zum Beispiel für Ausbildungsplätze, pädagogische Weiterbildung oder Projekte. Im ersten Jahr wurde gut die Hälfte des budgetierten Betrages ausbezahlt, im zweiten Jahr etwas mehr.
f. Das kantonale FEB-Gesetz hat die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziel. Ob und wie dieses Ziel mit dem FEB-Reglement der Gemeinde erreicht wird, kann die Gemeinde noch nicht darlegen. Eine Antwort darauf sollte nach der Durchführung der Evaluation durch die Gemeinde möglich sein.
g. Bei einigen Feststellungen ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2020 auch Covid-19 einen Einfluss hatte, wie zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzverlust eines Elternteils.

3) Beziehungen des Gemeinderats zu Partnerorganisationen und Leistungserbringern
Im Kanton Basel-Landschaft ist ein neues Gesetz über die «Richtlinien zu den Beteiligungen (Public Corporate Governance PCG)» in Kraft getreten. Mit diesen Richtlinien kann der Kanton seine Interessen gegenüber den kantonalen Beteiligungen transparent und auf der Basis klarer Regeln wahrnehmen. Die GPK Arlesheim überprüfte, ob der Gemeinderat ähnliche Regelungen wie die PCG-Richtlinien des Kantons Basellandschaft bei den Beziehungen zu Partnerorganisationen und Leistungserbringern nachlebt. Ebenso untersuchte die GPK Arlesheim die Themen «Interessenbindungen, Interessenwahrung und Ausstandpflicht generell» im Gemeinderat und in dessen beratenden Kommissionen.

Feststellungen:

a. Der Gemeinderat ist sich der Risiken und Chancen bei den Beziehungen zu Partnerorganisationen und Leistungserbringern bewusst.
b. Es besteht kein kommunales Reglement über die Beziehungen zu Partnerorganisationen und Leistungserbringern und es ist auch keines vorgesehen.
c. Die Einsitznahme des Gemeinderats in Stiftungen, Vereinen, Institutionen und weiteren Gremien wurde bisher nicht auf die Risiken bezüglich Interessenkonflikten überprüft. Wettbewerbsverzerrungen können darum nicht ausgeschlossen werden.
d. Interessenbindungen und Mandate von Gemeinderats- oder Kommissionsmitgliedern werden nicht veröffentlicht. Beim Gemeinderat werden die Angaben systematisch durch den Gemeindeverwalter mittels Selbstdeklaration erhoben. Bei Kommissionsmitgliedern gibt es keine analoge Erhebung.
e. Auf Stufe Gemeinde gibt es keine PCG-Regelung. Das Budget entscheidet oft, ob eine Aufgabe von der Gemeinde ausgelagert oder innerhalb der Verwaltung wahrgenommen, ob eine Leistung eingekauft und ob diese allenfalls durch eine Beteiligung erbracht wird.

4) Zusammensetzung und Diversität in den beratenden und gewählten Kommissionen der Gemeinde Arlesheim
Die GPK Arlesheim wollte wissen, wie sich die total 9 beratenden Kommissionen des Gemeinderats bezüglich Geschlecht, Alter, Herkunft (Migrationshintergrund/Sprache), fachlicher Expertise und Interessenvertretung zusammensetzen und wie sich die Diversität der 9'200 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Arlesheim in den Kommissionen widerspiegelt.

Feststellungen:

a. Für die Auswahl der Mitglieder in die 9 Kommissionen, welche dem Gemeinderat beratend zur Seite stehen, gibt es keinen Kriterienkatalog.
b. Für den Gemeinderat stehen die fachliche Qualifikation der Kandidierenden sowie der Bedarf der Kommissionen im Vordergrund. Alter, Geschlecht oder Herkunft/Nationalität der Kandidatinnen und Kandidaten waren bisher kein Kriterium.
c. Der Hinweis, dass auch Einwohnerinnen und Einwohner von Arlesheim ohne Stimm- und Wahlrecht in einer beratenden Kommission mitarbeiten können, fehlt in den öffentlichen Ausschreibungen.
d. Eine Amtszeitbeschränkung für Kommissionsmitglieder existiert nicht. Der Gemeinderat ist jedoch bestrebt, jüngere und neue Fachpersonen zu gewinnen.
e. Auf der Homepage der Gemeinde sind die Namen der Kommissionsmitglieder aufgeführt. Die Rubrik «Funktion» ist jedoch nicht einheitlich geregelt und in der Regel fehlen Hinweise auf die Funktion.
f. Das Risiko von Interessenkonflikten von einzelnen Kommissionsmitgliedern ist für die Gemeinde gering, da es sich um beratende Kommissionen ohne Entscheidungsbefugnisse handelt. Ansonsten kommen Ausstands- und Offenlegungspflichten zum Tragen.

5) Umsetzung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse bis Ende 2020

Folgende Gemeindeversammlungsbeschlüsse bis Ende 2020 waren bis Redaktionsschluss (10. Juni 2021) noch nicht abgeschlossen:
• Der «Strassennetzplan Landschaft» hätte nach Genehmigung durch die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft per 01.07.2020 in Kraft treten sollen. Die Genehmigung des Kantons steht noch aus, weil die Gemeindeverwaltung den Antrag noch nicht gestellt hat.
• Die gemeindeeigene Parzelle am Ziegelackerweg könnte zugunsten eines familienfreundlichen Projektes verkauft werden. Ein Verkauf ist vorläufig nicht geplant.
• Die Fläche für das Wohn-/Dienstleistungsgebäude (Nebengebäude Gemeindesaal) am Stollenrain 17 wird im Baurecht an eine Genossenschaft oder Stiftung abgegeben. Der Baurechtsvertrag steht kurz vor dem Abschluss (Stand Mai 2021).

Birsstadt-TV
Crossiety
Setzwerk
Entwicklungskonzept Ortskern
 Birsstadt
Ukraine Konflikt
Kurzfilmtage 2023
 

© 2023 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.