Beschlüsse Gemeindeversammlung

25.11.2022

Die Gemeindeversammlung vom 24. November 2022 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2022 wird mit folgender Ergänzung genehmigt:
    «Es wird darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen Tonbandaufnahmen der Gemeindeversammlung nicht möglich waren. Das Protokoll musste daher aufgrund von handschriftlichen Notizen erstellt werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Protokollierung nicht den üblichen Grad der Genauigkeit erreicht.»

  2. a) Das Budget 2023 der Einwohnergemeinde Arlesheim wird genehmigt.

    b) Festsetzung der Gemeindesteuerfüsse
    Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StG):
    Steuerfuss: 47 % der Staatssteuer (unverändert)
    Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen (§§ 58 Abs. 2 Bst.b und 62 Abs. 2 Bst. b StG):
    Ertragssteuer, Steuerfuss: 50 % der Staatssteuer (bisher 4 % des Reinertrages)
    Kapitalsteuer, Steuerfuss: 50 % der Staatssteuer (bisher 0,55 ‰ des Kapitals)

  3. Der Finanzplan 2023 – 2030 wird zur Kenntnis genommen.

  4. a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Anträge a bis d und der Antrag f der IG pro 4144 vom
    27. April 2022 nicht in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fallen.
    Die Antworten des Gemeinderats zu den Anträgen a bis d und zum Antrag f der IG pro 4144 werden zur Kenntnis genommen

    b) Der Antrag e der IG pro 4144 vom 27. April 2022 «Bei zukünftigen Quartierplänen sind die baulichen Dimensionen mittels Profilen der realen Dimension auszustecken» wird für nicht erheblich erklärt.

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Freitaggeschlossengeschlossen

Die Steuerabteilung ist unter 061 706 95 55 erreichbar. 

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Donnerstag09.30 - 12.00
Freitag09.30 - 12.00

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