Geschäftsprüfungskommission GPK Arlesheim

16.06.2022

Lesen Sie hier die Kurzversion des Prüfberichts 2021

Die GPK Arlesheim hat für das Jahr 2021 folgende fünf Prüfgeschäfte behandelt:
1. Spesenreglement
2. Wohnraumstrategie
3. Quartierpläne
4. Cybersicherheit
5. Steuerabteilung und Rechnungswesen
6. Stand der pendenten Gemeindeversammlungsbeschlüsse 2016 bis 2021

1. Prüfgeschäft «Spesenreglement»

Die GPK Arlesheim hat den Umgang und die Entwicklung mit Spesen der Gemeindeverwaltung, des Werkhofs und der Behörden geprüft.

Feststellungen der GPK Arlesheim

a. Die Fragen zu den Spesen wurden vollständig und nachvollziehbar beantwortet.
b. Die Spesen sind transparent in der jeweiligen Gemeinderechnung abgebildet.
c. Die Spesenregelungen und Entschädigungssätze sind aktuell, die letzte Revision der Personalverordnung datiert aus dem Jahr 2019.
d. Die gesamten Ausgaben unter dem Konto 3170 «Reisekosten und Spesen» hat in den letzten 6 Jahren stark zugenommen.

2. Prüfgeschäft Wohnraumstrategie
Seit Juni 2017 hat Arlesheim eine Wohnraumstrategie. Die GPK prüfte, inwiefern sich der Gemeinderat an seine Wohnraumstrategie hält und ob es Indikatoren und ein Monitoring gibt, um die gesetzten Ziele zu überprüfen. Auch wollte sie wissen, ob der Gemeinderat Handlungsbedarf sieht, seine Strategie oder Teile davon anzupassen und ob für die Umsetzung rechtliche Grundlagen notwendig wären.

Feststellungen der GPK Arlesheim

a. Sämtliche Fragen der Geschäftsprüfungskommission wurden ausführlich beantwortet und – wo vorhanden – mit aktuellen Daten belegt.
b. Der Gemeinderat hat Massnahmen zur Umsetzung seiner Wohnraumstrategie verabschiedet und überprüft anhand von Indikatoren und mittels eines Monitorings, ob die gesetzten Ziele erreicht werden.
c. Der Gemeinderat sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf seine Strategie oder Teile davon anzupassen. Sobald das Monitoring verabschiedet ist, wird er sich auch kritisch mit der Strategie und deren Umsetzung befassen. Aus Sicht des Gemeinderats sind zurzeit keine weiteren gesetzlichen Grundlagen nötig, um die Wohnraumstrategie umzusetzen.
d. Der Gemeinderat verfolgt erst an dritter Stelle finanzielle Ziele mit seiner Wohnraumstrategie. Seine Zielsetzungen (in absteigender Priorität) sind:
- Soziale und demografische Durchmischung der Bevölkerung
- Genügend bezahlbarer Wohnraum für den Mittelstand
- Erhaltung des Steuersubstrats
- Abdeckung des Wohnungsbedarfs für 1-2 Personenhaushalte, für ältere Menschen, Paare mit Kindern, 20-39-Jährige
- Beibehaltung der Kinderzahl
e. Gesamthaft kann festgestellt werden, dass sich der Gemeinderat in der Wohnraumstrategie hohe Ziele gesetzt hat. Nach Meinung der GPK sind diese Ziele ohne den Einsatz von steuernden Instrumenten schwierig zu erreichen.

3. Prüfgeschäft Quartierpläne

In Arlesheim wird rege gebaut. Dies zeigt sich auch an der hohen Anzahl an Quartierplänen, welche in den letzten Jahren der Gemeindeversammlung vorgelegt wurden. Die GPK hat die Tätigkeit der Gemeindebehörde sowie der Gemeinde-angestellten in Bezug auf das Verfahren bei Quartierplänen überprüft und geschaut, wie das Zonenreglement Siedlung umgesetzt wird.

Feststellungen der GPK Arlesheim
a. Sämtliche Fragen der Geschäftsprüfungskommission wurden ausführlich beantwortet.
b. Bei QP-Verfahren gibt es zwei Phasen der Konsultation/Mitwirkung: 1. Eine vorgelagerte Konsultation durch die Baukommission und neu auch durch die NUEK. 2. Die öffentliche Mitwirkung (politische Parteien, Standortförderungskommission, Bevölkerung). Das Informations- und Mitwirkungsverfahren ist obligatorischer Bestandteil des QP-Verfahrens. Seit einigen Jahren wird durch den Gemeinderat mindestens eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung durchgeführt.
c. Der zeitliche und finanzielle interne Aufwand für die Gemeinde bei einem QP ist beträchtlich. Dieser interne Aufwand wird für die einzelnen Verfahren nicht erfasst oder dem Bauherrn in Rechnung gestellt.
d. Nach der Fertigstellung von QP-Projekten gibt es keine systematische Evaluation zum Beispiel im Bereich Naturschutz oder Verkehr zur Überprüfung, ob die Annahmen eingetroffen sind.
e. Mit dem neuen Zonenplan Siedlung haben sich die Bauzonen im Vergleich mit dem vorher gültigem Zonenreglement Siedlung von 1982 flächenmässig nicht verändert. Durch die QPs werden aber je nach Projekt grössere Projekte ermöglicht.

4. Prüfgeschäft Cybersicherheit
Die GPK Arlesheim prüfte, ob und wie die Gemeinde Arlesheim mit der Cybersicherheit umgeht, wie die Gemeinde auf einen möglichen Angriff reagieren würde und wie der Gemeindeverbund Birsstadt das Thema angeht.

Feststellungen der GPK Arlesheim
a. Die IT-Sicherheit hat für die Gemeinde/Verwaltung von Arlesheim einen hohen Stellenwert.
b. Bis jetzt war die Gemeinde von keinem Hackerangriff betroffen.
c. Die Gemeinde/Verwaltung lässt sich von externen Firmen beraten, ausrüsten und schulen.
d. Bei einem Cyberangriff würde sich die Gemeinde auf die Unterstützung der Spezialisten der Kantonspolizei BL stützen. Der gemeindeeigene Krisenstab würde aktiviert. Es müsste mit einem Datenverlust im Umfang von einem Arbeitstag gerechnet werden.
e. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Arlesheim können darauf vertrauen, dass die Gemeinde mit vertretbarem Aufwand ihr Möglichstes unternimmt, damit alle Daten bei der Gemeinde geschützt sind.

5. Prüfgeschäft Steuerabteilung und Rechnungswesen
Die Bereiche «Steuern» sowie «Rechnungswesen» sind zentrale Dienste der Gemeinde Arlesheim. Die Bevölkerung ist angewiesen, dass die Dienstleistungen korrekt und kompetent erbracht werden.

Feststellungen der GPK Arlesheim
a. Die Gemeinde hält die gesetzlichen Vorgaben in den untersuchten Bereichen Steuerabteilung und Rechnungswesen ein.
b. Personelle Fluktuationen hatten in der Vergangenheit eine für die Bevölkerung spürbaren Einfluss auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit der Steuerdossiers.
c. Die Mitarbeitenden der Steuerabteilung, Verwaltungsleitung und der Gemeinderat wurden und werden mit negativen Reaktionen seitens einiger EinwohnerInnen konfrontiert. Eine systematische Betreuung der Mitarbeitenden und eine Aufarbeitung der negativen Erfahrungen finden nicht statt, auch eine spezielle Schulung gibt es nicht.
d. Generell hat die Gemeinde das Rechnungswesen im Griff.
e. Verzögerungen der Rechnungsstellung in den Jahren 2019/2020 bei Kehrichtgebühren und Wasserrechnungen hatten personelle Ursachen, die Prozesse wurden entsprechend angepasst.
f. Eine Aufgabenüberprüfung findet laufend statt, jedoch nicht eine systematische generelle, wie es der Kanton seit kurzem kennt.

6. Stand der pendenten Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Die Zusammenstellung von noch pendenten Gemeindeversammlungsbeschlüssen der Jahre 2016 bis 2021, finden Sie im Prüfbericht 2021 auf der Internetseite der Gemeinde.



Wir freuen uns über Ihr Feedback

 
 

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Verwaltung ist unter 061 706 95 55 erreichbar.

Steuerabteilung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.30geschlossen
Freitaggeschlossengeschlossen

Die Steuerabteilung ist unter 061 706 95 55 erreichbar. 

Sozialberatung, Pfeffingerhof, Stollenrain 11

Montag09.30 - 12.00
Dienstag09.30 - 12.0014.00 - 18.00
Mittwoch
14.00 - 16.00
Donnerstag09.30 - 12.00
Freitag09.30 - 12.00

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

Schnellzugriff

Kinderfreundliche Gemeinde
Energiestadt
IPunkt
 
 

Schwimmbad

Öffnungszeiten

heute ab 19:00 geschlossen

Temperatur: 22º C

 
Birsstadt-TV
Crossiety
Setzwerk
Entwicklungskonzept Ortskern
 Birsstadt
Ukraine Konflikt
Kurzfilmtage 2023
 

© 2022 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.