Lohncharta

03.11.2022

Erfreuliches Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse

Gemeinderat. Mit der Unterzeichnung der 2016 lancierten Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bekräftigte die Gemeinde Arlesheim ihren Willen, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu fördern.
Am 1. Juli 2020 trat schweizweit die Revision des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) in Kraft. Sie verpflichtet Arbeitgebende mit 100 oder mehr Angestellten, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.
Die Gemeinde Arlesheim führte die Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analyse-Tool des Bundes (Logib) durch. Logib ist ein breit abgestütztes Instrument, das von Bund, Kantonen, Gemeinden und Unternehmen verwendet wird. Das Bundesgericht hat Logib die Wissenschaftlichkeit und Rechtskonformität attestiert.
Die Lohngleichheitsanalyse für die Gemeinde Arlesheim ergab zusammengefasst folgende Ergebnisse:

  • Anzahl in der Analyse berücksichtigte Mitarbeitende: 154, davon 99 Frauen (64.3 %) und 55 Männer (35.7 %)
  • Mit Berücksichtigung der personen- und arbeitsplatzspezifischen Merkmale ergibt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Männern und Frauen.
  • Die formelle Überprüfung des unabhängigen Wirtschaftsprüfers BDO AG ergab, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen (Analyse bis 30. Juni 2021, formelle Überprüfung bis 30. Juni 2022) nicht eingehalten wurden, die Analyse aber korrekt durchgeführt wurde.

Der Gemeinderat und die Verwaltungsleitung nehmen das positive Resultat zur Kenntnis. Es hat sich gezeigt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde bei gleicher Qualifikation und gleichem Aufgabengebiet, gleich behandelt werden.


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