18.02.2021
In den vergangenen Wochen haben verschiedene Medien über das Bauprojekt „La Colline“ berichtet. Der Gemeinderat vertritt dazu folgende Haltung:
Gemeinderat. Die vor Bundesgericht hängige Beschwerde, welche die Aufhebung der Quartierplanungen „Uf der Höchi II“ und „Schwinbach Süd“ fordert, ist abzuweisen. Wie schon der Regierungsrat und das Kantonsgericht festgestellt haben, besteht keine Veranlassung, die Gültigkeit der rechtskräftigen Quartierplanungen in Zweifel zu ziehen. Es wird erwartet, dass das Bundesgericht in den kommenden Wochen die Frage letztinstanzlich klärt.
Hingegen ist es dem Gemeinderat selbstverständlich ein Anliegen, dass die kommunale Naturschutzzone N1 „Schwinbach“ vor allfälligen Auswirkungen der Baustelle „La Colline“ geschützt wird. Zu diesem Zweck steht die Gemeindeverwaltung regelmässig in Kontakt mit der Bauleitung sowie den für den Gewässerschutz zuständigen kantonalen Stellen. Letztere haben Auflagen zum Schutz des angrenzenden Feuchtgebiets erlassen und überwachen deren Einhaltung. Ergänzend dazu tauscht sich der Gemeindepräsident regelmässig mit der Leitung des Goetheanums aus, in dessen Eigentum sich die in der Naturschutzzone liegende Parzelle befindet. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass sich Lösungen nur unter Einbezug aller erwähnten Eigentümer, Bauherren und amtlichen Stellen realisieren lassen.
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