Zwischenstand Revision Ortskernplanung

18.08.2022

Die für die September-Gemeindeversammlung vorgesehene Beschlussfassung über die Revisi-on der Ortskernplanung muss aus verschiedenen Gründen verschoben werden.

Gemeinderat. Die Arbeiten an der Mitwirkungsauswertung sind intensiv am Laufen. Da es zahlreiche und umfangreiche Eingaben sind, erfordert die abgestimmte und in sich schlüssige Beantwortung viel Zeit. Bei der Auswertung der kantonalen Vorprüfung zeigte sich, dass ein separater Bau- und Strassenlinienplan erstellt und der öffentlichen Mitwirkung zugeführt werden muss.
Vielfach wurde in den Mitwirkungseingaben moniert, dass aktuell Gebäude zu den „übrigen Bauten“ gezählt werden, welche zwar möglicherweise keine historische Substanz aufweisen, aber für das Ortsbild dennoch prägend sind und deshalb einen gewissen Schutz verdienen. Der Gemeinderat ist dabei, dafür eine Lösung zu definieren und wird die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer demnächst kontaktieren.
Es konnten zwischenzeitlich folgende Entscheide zu den in der Mitwirkung eingebrachten Anliegen gefällt werden: Entgegen dem ursprünglichen Entwurf, welcher die im alten Quartierplan eingezeichneten Bäume übernommen hatte, werden neu Bäume in Privatgärten nicht mehr im Rahmen des Teilzonenplans geschützt. Ausnahmen sind die Liegenschaften Domstrasse 2 + 3 und Hauptstrasse 4 - 8. Dies sind gemäss Bauinventar des Kantons Basel-Landschaft (BIB) kantonal zu schützende Liegenschaften, welche im Besitz von privaten Eigentümerschaften sind und in denen auch die Baumbestände zu schützen sind.
Die Nutzung der rückwärtigen Frei- und Gartenräume („Hinterhöfe“) wird als wichtig erachtet und ist derzeit noch in Diskussion. Folgende Überlegungen sind richtungsweisend:

  • Wenn in einem rückwärtigen Frei- und Gartenraum ein Erweiterungsbau zugelassen wird, kann dies ein Beitrag sein, um das Erscheinungsbild und die historische Substanz zu bewahren. Zugleich kann mehr Wohnfläche geschaffen werden, was den Liegen-schaftseigentümerinnen und -eigentümern entgegenkommt.
  • Rückwärtige Frei- und Gartenräume sind aber auch Teile des Ortsbilds und haben wichtige Funktionen zur Gliederung der Bebauung. Das kantonale Amt für Raumplanung verlangt deshalb, dass die Flächen für Erweiterungsbauten individuell pro Liegenschaft definiert werden und dass diese Flächen auf die rückwärtigen Frei- und Gartenräume abgestimmt sind.

Zum Umgang mit den in den Mitwirkungseingaben enthaltenen Ergänzungen oder Korrekturen der Objektblätter von Frau Huggel wurde entschieden, dass diese Angaben als Kommentar in die Objektblätter eingefügt werden. Durch die Ablage der Objektblätter inklusive Eingaben der Eigentümerinnen und Eigentümer ist sichergestellt, dass bei einer zukünftigen Konsultation im Rahmen eines Baugesuchverfahrens beide Sichtweisen einfliessen und bei Bedarf auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft werden können.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen sowie dem zusätzlich zu erarbeitenden Bau- und Strassenlinienplan kann die Ortskernplanung nicht wie geplant der Gemeindeversammlung im September 2022 unterbreitet werden. Die neue Zeitplanung sieht vor, am Montagabend, 24. Oktober 2022 eine Informationsveranstaltung durchzuführen und Teilzonenplan und –reglement Ortskern der Gemeindeversammlung vom 24. November 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

 
 

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Verwaltung ist unter 061 706 95 55 erreichbar.

Steuerabteilung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.30geschlossen
Freitaggeschlossengeschlossen

Die Steuerabteilung ist unter 061 706 95 55 erreichbar. 

Sozialberatung, Pfeffingerhof, Stollenrain 11

Montag09.30 - 12.00
Dienstag09.30 - 12.0014.00 - 18.00
Mittwoch
14.00 - 16.00
Donnerstag09.30 - 12.00
Freitag09.30 - 12.00

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

Schnellzugriff

Kinderfreundliche Gemeinde
Energiestadt
IPunkt
 
 

Schwimmbad

Öffnungszeiten

heute ab 19:00 geschlossen

Temperatur: 22º C

 
Birsstadt-TV
Crossiety
Setzwerk
Entwicklungskonzept Ortskern
 Birsstadt
Ukraine Konflikt
Kurzfilmtage 2023
 

© 2022 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.