22.04.2021
Die Gemeindeversammlung vom 21. April 2021 hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. November 2021 wird genehmigt.
2. Die Gemeindeordnung wird mit folgenden Änderungen aus der kantonalen Vorprüfung wie folgt ergänzt:
§ 2ter {neu} Schlussabstimmung an der Urne
1 An der Gemeindeversammlung kann ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten auf Antrag beschliessen, dass die Schlussabstimmung über die Vorlage an der Urne stattfindet.
2 Der Antrag auf Schlussabstimmung kann nur bei Vorlagen gestellt werden, welche dem fakultativen Referendum gemäss § 49 des Gemeindegesetzes unterstehen.
3.1 Dem Änderungsantrag von Heinz Burgener, den Investitionsbeitrag von CHF 1.4 Mio. auf 1.5 Mio. zu erhöhen, wird zugestimmt.
3.2 Für die Erneuerung und Erweiterung der Sportanlage Widen wird ein Investitionsbeitrag von
CHF 1.5 Mio. genehmigt.
Der Beschluss Nr. 2 untersteht dem obligatorischen Referendum.
Der Beschluss Nr. 3.2 untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem
21. April 2021.
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