Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

26.03.2020

Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 01. April bis 31. Juli müssen Hunde an der Leine geführt werden.

Gemeindeverwaltung. In dieser Zeit sind die wild lebenden Tiere ganz besonders auf Schutz angewiesen. Besondere Gefahr droht von Hunden, welche im Wald oder in der Nähe des Waldes frei laufen gelassen werden.

Brütende Vögel und junge Wildtiere sind ihnen wehrlos ausgeliefert. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind daher gemäss kantonalem Jagdgesetz verpflichtet, ihre Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit an der Leine zu führen. Nachlässige Hundehalterinnen und Hundehalter können mit einer Busse bestraft werden.

Es werden vermehrt Kontrollen durchgeführt. Auch ausserhalb der speziellen Schonzeit sind die im Wald lebenden Tiere und Pflanzen auf unsere Rücksicht angewiesen.

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Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

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Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Verwaltung ist unter 061 706 95 55 erreichbar.

Steuerabteilung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.30geschlossen
Freitaggeschlossengeschlossen

Die Steuerabteilung ist unter 061 706 95 55 erreichbar. 

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Montag09.30 - 12.00
Dienstag09.30 - 12.0014.00 - 18.00
Mittwoch
14.00 - 16.00
Donnerstag09.30 - 12.00
Freitag09.30 - 12.00

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

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