Öffentliche und private Interessen im Ortskern

10.03.2022

Arlesheim hat einen wunderschönen Ortskern. Das Dorf, wo Menschen einander begegnen, ist hier Realität.

Es ist dem Gemeinderat ein Anliegen, dazu Sorge zu tragen und sicherzustellen, dass Arlesheim nicht zu einem gesichtslosen Vorort werden kann. Anlässlich des Mitwirkungsverfahrens für den neuen Teilzonenplan Ortskern haben einige Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Ortskern eine Petition beim Kanton Basel-Landschaft eingereicht und eine eigene Website zum Thema aufgeschaltet. Der Gemeinderat möchte diese Aktivitäten in den politischen Prozess einordnen und auf die verschiedenen Mitwirkungsmöglichkeiten hinweisen.

Der Prozess zur Entwicklung der Ortskernplanung

Das Verfahren zur Revision der Ortskernplanung wurde in drei Phasen angegangen, wobei von der Entwicklung allgemeiner Ziele zum konkreten Teilzonenplan die Flughöhe immer tiefer bzw. die Vorschriften immer konkreter wurden. Bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts wurden die Ziele der zukünftigen Planung zusammen mit der Bevölkerung definiert. Dabei ging auch von Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften im Ortskern eine Stellungnahme ein, welche nun mit dem Entwurf Teilzonenplan Ortskern teilweise umgesetzt wurde. Nach der Verabschiedung des Entwicklungskonzepts folgte eine Phase der fachlichen Vertiefung. Daraus gingen die Grundlagen hervor, welche in der Ortskernkommission (OKK) überarbeitet wurden. Die OKK ist ein fachlich zusammengesetztes Organ mit aktuell 9 Mitgliedern, welches den Gemeinderat berät. Darin vertreten sind auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Ortskern. Die OKK hat zahlreiche fachlich empfohlene Unterschutzstellungen abgemildert. Im Grundsatz ist sie den vom Kanton empfohlenen Schutzkategorien gefolgt.

Wo stehen wir heute?
Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage in den verschiedenen Teilen des Ortskerns hat sich der Gemeinderat für ein etappiertes Vorgehen für die Überarbeitung der bestehenden Nutzungsplanungen entschieden. Aktuell sind drei Vorlagen unterschiedlich weit gediehen:

  • Teilzonenplan Ortskern: Der neue Teilzonenplan soll den bestehenden Quartierplan Ortskern ablösen. Die Entwürfe liegen vor und sollen nach Berücksichtigung der Ergebnisse der kürzlich durchgeführten öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung durch den Kanton der Gemeindeversammlung im September 2022 vorgelegt werden.
  • Quartierplan Badhof/Sonnenhof: Das städtebauliche Konzept wurde im Rahmen eines begleiteten Workshopverfahrens erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Quartierplanung wird momentan erarbeitet; die öffentliche Mitwirkung erfolgt in ein paar Monaten.
  • Quartierplan Postplatz: Das aus einem Wettbewerb hervorgegangene städtebauliche Konzept wurde überarbeitet und kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach einer Dialogveranstaltung im März beabsichtigen die Grundeigentümer, das Quartierplanverfahren einzuleiten. Die öffentliche Mitwirkung erfolgt in ca. einem Jahr.

Alle drei laufenden Planungen basieren auf dem Entwicklungskonzept Ortskern. Bei allen Planungen bemüht sich der Gemeinderat, die zum Teil gegenläufigen öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander abzuwägen und der Gemeindeversammlung ausgewogene Lösungen vorzulegen.

Fazit
Der Gemeinderat hofft, dass sich viele Bewohnerinnen und Bewohner von Arlesheim an den verschiedenen Mitwirkungsmöglichkeiten der oben aufgeführten Projekte beteiligen, weil
… der Ortskern uns alle angeht;
… die Mitwirkungsprozesse es allen Anspruchsgruppen ermöglichen, sich an den Planungen zu beteiligen;
… alle Mitwirkungseingaben systematisch durch Fachgremien und den Gemeinderat behandelt werden;
… wir auch in Zukunft einander in einem lebendigen und einmaligen Dorfkern begegnen wollen.

Der Gemeinderat

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