Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern sowie Bade- und Betretungsverbot für Gewässerabschnitte

21.07.2022

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (Waldbrandgefahrenstufe 4), entsprechend hat der Kantonale Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen.

Amt für Wald beider Basel. Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Wasserstände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein Niederschlag in Sicht. Deshalb hat der Kantonale Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
  • Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.

Beachten Sie allfällig weitergehende kommunale, von den Gemeinden erlassene Feuerverbote.

Wasserentnahmen nicht mehr erlaubt
Nachdem es seit geraumer Zeit kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer sehr tief. Aufgrund der tiefen Grundwasserstände und dem fehlenden Niederschlag, ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen diverse Gewässer teilweise oder ganz trockenfallen werden und Fische in tiefere Stellen anderer Gewässer umgesiedelt werden müssen. Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung in der Regel bereits zu tief. Wasserentnahmen für den so genannten Gemeingebrauch sind aktuell nicht mehr erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden. Allgemein ruft der Kantonale Führungsstab zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf.

Badeverbot für Mensch und Tier
Um den Stress für die Fische zu minimieren und einem Fischsterben vorzubeugen, hat das Amt für Wald beider Basel in enger Abstimmung mit den Behörden von Basel-Stadt am Unterlauf der Birs ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier verfügt. Das Befahren des Flusses mit Wasserfahrzeugen und ähnlichem ist ebenfalls zu unterlassen. Fehlbare werden verzeigt, die entsprechenden Zonen (Redingbrücke bis Birsmündung) werden abgesperrt.

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