21.07.2022
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (Waldbrandgefahrenstufe 4), entsprechend hat der Kantonale Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen.
Amt für Wald beider Basel. Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Wasserstände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein Niederschlag in Sicht. Deshalb hat der Kantonale Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen:
Beachten Sie allfällig weitergehende kommunale, von den Gemeinden erlassene Feuerverbote.
Wasserentnahmen nicht mehr erlaubt
Nachdem es seit geraumer Zeit kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer sehr tief. Aufgrund der tiefen Grundwasserstände und dem fehlenden Niederschlag, ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen diverse Gewässer teilweise oder ganz trockenfallen werden und Fische in tiefere Stellen anderer Gewässer umgesiedelt werden müssen. Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung in der Regel bereits zu tief. Wasserentnahmen für den so genannten Gemeingebrauch sind aktuell nicht mehr erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden. Allgemein ruft der Kantonale Führungsstab zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf.
Badeverbot für Mensch und Tier
Um den Stress für die Fische zu minimieren und einem Fischsterben vorzubeugen, hat das Amt für Wald beider Basel in enger Abstimmung mit den Behörden von Basel-Stadt am Unterlauf der Birs ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier verfügt. Das Befahren des Flusses mit Wasserfahrzeugen und ähnlichem ist ebenfalls zu unterlassen. Fehlbare werden verzeigt, die entsprechenden Zonen (Redingbrücke bis Birsmündung) werden abgesperrt.
Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | 14.00 – 18.00 |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Die Verwaltung ist unter 061 706 95 55 erreichbar.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | 14.00 – 18.00 |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | geschlossen |
Freitag | geschlossen | geschlossen |
Die Steuerabteilung ist unter 061 706 95 55 erreichbar.
Montag | 09.30 - 12.00 | |
Dienstag | 09.30 - 12.00 | 14.00 - 18.00 |
Mittwoch | 14.00 - 16.00 | |
Donnerstag | 09.30 - 12.00 | |
Freitag | 09.30 - 12.00 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2022 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».