06.10.2022
Um Gas zu sparen, sollen Zweistoff-Anlagen ab Oktober auf Heizöl umgestellt werden. Der Bund rät der Bevölkerung, jetzt Heizöl-Reserven zu schaffen.
Um Gas zu sparen, sollen Zweistoff-Anlagen ab Oktober auf Heizöl umgestellt werden. Der Bund rät der Bevölkerung, jetzt Heizöl-Reserven zu schaffen.
Die Lage beim Gas ist in der Schweiz angespannter als beim Strom. Aus diesem Grund empfiehlt der Bund, Zweistoffanlagen ab Oktober von Gas auf Heizöl umzuschalten. Dadurch kann schnell viel Gas eingespart werden. Die Empfehlung soll massgeblich zum Erreichen des freiwilligen Gas-Sparziels von 15 Prozent beitragen.
Diese Umschaltung benötigt viel Heizöl. Um einen logistischen Stau zu vermeiden, wird den Haus-halten und Hausverwaltungen empfohlen, die Öl- und Dieseltanks für Heizanlagen sowie Notstrom-aggregate so weit zu füllen, dass die Winterreserve möglichst sichergestellt ist.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Bundes.
Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | 14.00 – 18.00 |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Die Verwaltung ist unter 061 706 95 55 erreichbar.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | 14.00 – 18.00 |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | geschlossen |
Freitag | geschlossen | geschlossen |
Die Steuerabteilung ist unter 061 706 95 55 erreichbar.
Montag | 09.30 - 12.00 | |
Dienstag | 09.30 - 12.00 | 14.00 - 18.00 |
Mittwoch | 14.00 - 16.00 | |
Donnerstag | 09.30 - 12.00 | |
Freitag | 09.30 - 12.00 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2022 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».